Instruktion, was Schultheiss Hebin in gemeiner Stadt Namen verrichten soll, den 18. Januar (15)74 vom Rat ihm in Befehl gegeben
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7501
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
(15)74 Januar 18
Regest: Erstlich wird er den Junkern und Herren, denen er den Brief der Stadt beantworten (= übergeben) wird, mit gebührendem Gruss im Namen des Rats zu begegnen wissen.
Er soll dem Vogt oder in dessen Abwesenheit dem Amtsverweser nach Übergabe der Credenzschrift (= des Beglaubigungsschreibens) anzeigen, dass eine Frau und hievor ausgetretene (= geflüchtete) Bürgerin wegen Diebstahls vom Rat verhaftet worden ist, die unter anderem bekannt hat, dass sie neben ihrem Mann vor ihrer Verhaftung sich eine Zeit lang zu Stuttgart in der Herberg zum Kreuz bei dem ... (?) aufgehalten hat, wo sie nur zu ihr beider Unterhalt und dass ihr Mann spielen konnte, etlich Geld und anderes daselbst gestohlen habe.
Sie habe einem Krämer zu Stuttgart, der in einem Eckhaus, wie man von dem Markt der Kirche zu gehe, zur rechten Hand sitze und hauptsächlich Schetter und Barchent feil habe, an einem Samstag am Morgen, ungefähr als man die Suppe gegessen hatte, aus einem im Laden stehenden Tisch etwa 16 fl entwendet, wozu ihr des Krämers Magd, der sie ihre Not und Armut klagte, Anleitung auch den Schlüssel zu dem Tisch gegeben und des Krams (= Ladens) füglichen Eingang gewiesen habe. Sie habe der Magd auch etlich Geld, doch wenig, gegeben. Die Krämerin heisse man ihres Behalts (= soviel sie sich erinnere) das wallen Ketterlin.
An einem Mittwoch habe sie dem Nadel-Annelin oder einer Krämerin in der Kirchgasse auch zur rechten Hand der Kirche zu aus einem Lädlein in der Stube etwa 9 fl in einem Säckel, darunter besonders Mönchskopfe (= Münzen zu je 3 Batzen) und anderes grobes Geld (= grosse Geldstücke), entwendet.
Ferner habe sie einem Schuhmacher nächst ... (?) Tor Reutlingen zu ein Paar Schuh genommen, die sie ihrem Mann gegeben habe.
In der Schulgasse habe sie ... (?) ein gefaltet Goller (= Brusttuch), eine Haube und einen kleinen Laib Brot gestohlen.
Ihrer Wirtin zum Kreuz, die ... (?) eine Gremplerin (= Trödlerin) sei, habe sie (?) und einer anderen Gremplerin, einer Kürschnerin, verkauft.
Der Abgesandte soll auch bei anderen Personen, die sich beklagt hätten, dass ihnen zu selbiger Zeit etwas gestohlen worden sei, genau nachforschen und sich nach den Einzelheiten der Diebstähle erkundigen.
Ferner wolle er bei dem Herrn Landschaft ... (?) um Widerantwort (= Rückantwort) anhalten, desgleichen auch bei des Stadtschreibers Schwäher (= Schwiegervater) bei Beantwortung (= Übergabe) des Briefs des Stadtschreibers und des Kalbfleischs um Fürdernus (= Förderung) der neuen Schirmsbestätigung bitten und sich möglichsten Fleisses (= Eifers) bewerben (= bemühen), ob er bis zu seiner Abreise eine Antwort erlangen könne ...
Er soll dem Vogt oder in dessen Abwesenheit dem Amtsverweser nach Übergabe der Credenzschrift (= des Beglaubigungsschreibens) anzeigen, dass eine Frau und hievor ausgetretene (= geflüchtete) Bürgerin wegen Diebstahls vom Rat verhaftet worden ist, die unter anderem bekannt hat, dass sie neben ihrem Mann vor ihrer Verhaftung sich eine Zeit lang zu Stuttgart in der Herberg zum Kreuz bei dem ... (?) aufgehalten hat, wo sie nur zu ihr beider Unterhalt und dass ihr Mann spielen konnte, etlich Geld und anderes daselbst gestohlen habe.
Sie habe einem Krämer zu Stuttgart, der in einem Eckhaus, wie man von dem Markt der Kirche zu gehe, zur rechten Hand sitze und hauptsächlich Schetter und Barchent feil habe, an einem Samstag am Morgen, ungefähr als man die Suppe gegessen hatte, aus einem im Laden stehenden Tisch etwa 16 fl entwendet, wozu ihr des Krämers Magd, der sie ihre Not und Armut klagte, Anleitung auch den Schlüssel zu dem Tisch gegeben und des Krams (= Ladens) füglichen Eingang gewiesen habe. Sie habe der Magd auch etlich Geld, doch wenig, gegeben. Die Krämerin heisse man ihres Behalts (= soviel sie sich erinnere) das wallen Ketterlin.
An einem Mittwoch habe sie dem Nadel-Annelin oder einer Krämerin in der Kirchgasse auch zur rechten Hand der Kirche zu aus einem Lädlein in der Stube etwa 9 fl in einem Säckel, darunter besonders Mönchskopfe (= Münzen zu je 3 Batzen) und anderes grobes Geld (= grosse Geldstücke), entwendet.
Ferner habe sie einem Schuhmacher nächst ... (?) Tor Reutlingen zu ein Paar Schuh genommen, die sie ihrem Mann gegeben habe.
In der Schulgasse habe sie ... (?) ein gefaltet Goller (= Brusttuch), eine Haube und einen kleinen Laib Brot gestohlen.
Ihrer Wirtin zum Kreuz, die ... (?) eine Gremplerin (= Trödlerin) sei, habe sie (?) und einer anderen Gremplerin, einer Kürschnerin, verkauft.
Der Abgesandte soll auch bei anderen Personen, die sich beklagt hätten, dass ihnen zu selbiger Zeit etwas gestohlen worden sei, genau nachforschen und sich nach den Einzelheiten der Diebstähle erkundigen.
Ferner wolle er bei dem Herrn Landschaft ... (?) um Widerantwort (= Rückantwort) anhalten, desgleichen auch bei des Stadtschreibers Schwäher (= Schwiegervater) bei Beantwortung (= Übergabe) des Briefs des Stadtschreibers und des Kalbfleischs um Fürdernus (= Förderung) der neuen Schirmsbestätigung bitten und sich möglichsten Fleisses (= Eifers) bewerben (= bemühen), ob er bis zu seiner Abreise eine Antwort erlangen könne ...
3 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ