Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg, belehnt den vesten Hermann vom Weiher zu Nickenich für sich und seine Erben mit dem Teil der Vogtei und des Gerichts zu (Land-)Kern, die zuvor Gotthard (Godard) von Ulmen, der (å) Waldbott, innegehabt hatte von der Grafschaft Virneburg mit allen Zubehörungen, es sei Korn oder anderes, so wie es der (å) Vater des Ausstellers, Graf Ruprecht, dem (å) Vater des Hermann einst verliehen hatte. Ferner belehnt er ihn mit dem Zehnten zu Dockweiler, Dreis und den dazu gehörigen Dörfern in dem Land zu Daun, mit dem Kirchensatz und was sonst dazu gehört, so wie es Gottfried (Godart) Waldbott von Ulmen von der Herrschaft Saffenburg innegehabt hat. Diese Lehen hatte der (å) Vater des Ausstellers ebenfalls dem (å) Vater des Hermann verliehen. Hermann hat den Lehenseid geleistet. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., besch. - Rv.