Friedrich [II.], Bischof von Merseburg, erteilt einen Ablass von 40 Tagen und einer Karene zugunsten des Klosters Marienthron Nimbschen (Thronus beate Marie sive Nymczen) in seiner Diözese bei Grimma (Grimmis) sowie aller dortigen Kapellen und Altäre. Die Bedingungen für die Erlangung des Ablasses werden eingehend erläutert. – Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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