Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sich zu Münstertal (Monsterdale) [bei Münster am Stein bzw. am Rheingrafenstein] Bergwerke erzeigt haben, die in der Herrlichkeit von Johann, Gerhard, Friedrich und Johann d. J., alle Wildgrafen zu Dhaun und Kyrburg und Rheingrafen zum Stein, und in seinem Fürstentum liegen. Als Landesfürst und gemäß kurfürstlichem Recht und der Freiheit der Goldenen Bulle hat er sich der Bergwerke "underzogen". Für treue geleistete und zukünftige Dienste verleiht er den genannten Wild- und Rheingrafen und ihren Erben ein Drittel der Erträge an den erzeigten wie noch aufzufindenden Bergwerken daselbst und weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sich zu Münstertal (Monsterdale) [bei Münster am Stein bzw. am Rheingrafenstein] Bergwerke erzeigt haben, die in der Herrlichkeit von Johann, Gerhard, Friedrich und Johann d. J., alle Wildgrafen zu Dhaun und Kyrburg und Rheingrafen zum Stein, und in seinem Fürstentum liegen. Als Landesfürst und gemäß kurfürstlichem Recht und der Freiheit der Goldenen Bulle hat er sich der Bergwerke "underzogen". Für treue geleistete und zukünftige Dienste verleiht er den genannten Wild- und Rheingrafen und ihren Erben ein Drittel der Erträge an den erzeigten wie noch aufzufindenden Bergwerken daselbst und weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 814, 172
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Friedrich I. >> Liber ad vitam II (Kurfürst Friedrichs I. von der Pfalz) >> Urkunden
1470 Juni 12 (off dinstag nach dem heiligen pfingstag)
fol. 119r [alt: 101r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Kopfregest: "Verschribunge der Ringraven uber die erczgruben und bergwerck im Monster dale". Unter der Abschrift Vermerk: "Des hat er [sic] sin gegenbrief geben".
Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, Friedrich; Bruder Johanns V., erw. 1470, 1477
Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, Gerhard; Domherr zu Trier, erw. 1443, 1477, -1490
Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, Johann IV.; Unterlandvogt im Elsass, -1476
Bad Münster am Stein : Bad Münster am Stein-Ebernburg, Bad Kreuznach KH
Rheingrafenstein, Burg bei Bad Münster am Stein-Ebernburg : Bad Kreuznach KH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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