Kauf eines Drittels des Fruchtzehnten zu Seebronn von Hans Jakob Ifflinger von Graneck durch die Stadt Rottenburg als Vertreterin ihres Spitals. Anweisung der hohenbergischen Amtleute an die Stadt, die vollständige Bezahlung des Kaufschillings solange auszusetzen, bis über eventuell vorhandenes Interesse der Innsbrucker Hofkammer an dem Objekt Erkundigungen eingezogen sind. Äußerung des Verdachts, daß einige der hohenbergischen Beamten erwähnten Zehnten für sich selbst erwerben wollen, seitens des Rottenburger Magistrats.