König Friedrich III. lädt Dietrich von Widiken, der auf Veranlassung des Dietrich Pflüger, Freigrafen der Krumengrafschaft, die Stadt Nürnberg, die von Dietrich von Wyttinghof, Nortkirch gen. wegen Beschützung des Heintzen Imhof gegen Wilhelm vom Krebs von Köln am Freistuhl zu Bruninghausen verklagt worden war, gegen den Willen des deutschen Königs abgeurteilt hatte, vor sein königliches Hofgericht.