Eine halbe Hufe Land zu Oberhaldessen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel], wie sie ehemals die Vercke zu Immenhausen und...
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Urk. 14, 11939
A I u, Schott sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schn-Scho >> Schott (2)
1841 Februar 10
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Eine halbe Hufe Land zu Oberhaldessen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel], wie sie ehemals die Vercke zu Immenhausen und nach deren Aussterben der Groß- bzw. Urgroßvater der 1729 Belehnten, Franz Schott, Schultheiß zu Grebenstein und Immenhausen, als Lehen gehabt hatte, als Mannlehen, nämlich: ein Sommerfeld, wie es im Jahr 1685 gewesen ist, wovon anderthalb Morgen an zwei Stücken auf der alten Wiese am Land des Johann Pfutzbach, Opfermanns zu Udenhausen, liegen, mit einem davor gelegenen Trieschenplatz, wovon ungefähr ein Morgen zu einer Wiese gebraucht wird; ein halber Morgen (Strote) am Lehnland des Joachim Henning und des Hartmann Brendel; ein Morgen an der Holtzer Höhe zwischen Brendels Land und dem Land der Erben des verstorbenen Magister Franz Wetzel; anderthalb Morgen an der Holtzer Höhe am Land des Hans Schmidt; ein Achtel an der Holtzer Höhe am Land des Bürgermeisters Eckemann und des Brendel; fünf Viertel Morgen unter der Holtzer Höhe am Land des Philipp Giebel und des Johann Hüter; drei Viertel Morgen an der Holtzer Höhe unter dem Diebesweg, die eine Anwand sind; drei Viertel Morgen durch den Udenhäuser Pfad am Land der Hordellmann; drei Viertel Morgen durch den Udenhäuser Pfad neben einem Plock, die eine Anwand sind und auf das Dienstland des Hofmann stoßen; drei Viertel Morgen durch den Udenhäuser Pfad, die an das vorherige land und den Diebesweg am Land des Heinrich Hencke grenzen; ein halber Morgen in der Heide; im Brachfeld des genannten Jahres ein halber Morgen in der Heide; drei Viertel Morgen diesseits der Lande; fünf Viertel Morgen zu Oberhaldessen (Obernholtzen) beim Weidenbaum am Land des Jost Kersting; drei Viertel Morgen durch den Oberhaldessener Weg (Oberholtzer Weg) zwischen dem Land des Caspar Thöne und des Grebe zu Udenhausen; ein Viertel Morgen bei Boden Wiese am Land des Bürgermeisters Eckmann und des Johann Erdbeck; ein Morgen auf dem (Leinlachen) am Land des Brendel; drei Viertel Morgen über (Lohlenbreyde), die ebenso eine Anwand sind; in dem besamten Winterfeld aber anderthalb Morgen an zwei Stücken zu Oberhaldessen (Obernholtzen) in dem Holtzer Grund; anderthalb Morgen, die in einer Weglänge auf die Trift an den Besitz des Georg Gude stoßen; drei Viertel Morgen gegenüber dem vorherigen, das ist eine Splitte und ein Anwand; insgesamt sind es 18 Morgen und drei Achtel.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Friedrich Leopold Schott
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl Friedrich Leopold Schott
Belehnte/r: Karl Friedrich Leopold Schott, Geheimer Rat und Direktor der Hauptstaatskasse zu Kassel, und sein Bruder Karl Ludwig Ferdinand, wie auch ihr Neffe Karl Friedrich Heinrich Schott, Sohn des verstorbenen Johann Wilhelm Schott, unter Vormundschaft seiner Mutter sowie des Konzertmeisters Wiele und des Obergerichtsanwalts Wepler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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