Albrecht Wolkhennstein, derzeit Pfleger zu Windegg und Schwerperg, und seine Frau Margretha, Tochter des verstorbenen Georg Rorwegkh und der verstorbenen Regina, geborene Hofferin, bestimmen letztwillig: 1) Stirbt er vor seiner Frau ohne Leibeserben, so ist sie Universalerbin. Für die nächsten Verwandten von ihm sind 100 fl rh. bestimmt. Seine beiden Brüder Petter Melchior und Petter Anthoni Wolkhenstein erhalten, so noch im Leben, jeder eines seiner besten Kleider samt Rock. Damit sind seine Erben restlos abgefunden. 2) Seine Frau hat für die Armen im Spital des Marktes Schwerperg 15 fl rh. zu geben. 3) Sind Leibeserben vorhanden, so sind neben seiner Frau aufgrund ihrer Zusage Wolff Tollinger auf Grüennaw und Steffan Reutmer, derzeit Pflegsverwalter der Herrschaft Nidernwalsse, die Gerhaben. 4) Gleich seinen Leibeserben gebührt dann seiner Frau die Hälfte des gesamten Nachlasses, den sie während der Minderjährigkeit und solange sie im Witwenstand bleibt, mit dem Rat der Gerhaben voll nutzen kann. 5) Seine Leibeserben sind entsprechend gottesfürchtig zu erziehen. 6) Will die Witwe ihren Stand verändern, so haben ihr die Kinder oder deren Gerhaben das ihr zustehende Erbe unverzüglich zu übergeben. 7) Die Gerhaben haben das Erbe mit Wissen seiner Frau bestens zu verwalten und bei Eintritt der Großjährigkeit seiner Leibeserben mit diesen abzurechnen. 8) Stirbt Margretha vor ihrem Gemahl ohne Leibeserben zu hinterlassen, so hat er die Nutzung alles zugebrachten und von ihr ererbten liegenden und fahrenden Gutes Zeit seines Lebens, dann sind ihre Erben von seinen Erben mit 50 fl rh. abzufinden, womit alle deren Ansprüche erledigt sind.; S 1: Ausst., S 2: Steffan Reutmer, Pfleger zu Wallse; anstatt Margretha S 3: Wolff Tollinger zu Grüennaw, S 4: Sigmundt Vierherr, derzeit Pfleger zu Rüedegg und Lobenstein.;