Kläger: Dr. Samuel Weisbach, Domherr zu Hamburg, dann in Altona (Beklagter).- Beklagter: Franz Heinrich Dorrinck als Erbe des Paul Richard, Bürger zu Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis primae; Einlassung des Beklagten in die Rekonventionsklage des Klägers in einem Streit um eine Bürgschaft des Paul Richard bei der Impugnation der Verlassung von 6000 Mark Species an den Kläger als Erben des Paul Gundlach und um die Bezahlung einer als Sicherheit für die Bürgschaft ausgestellten Obligation des Klägers für Paul Richard; Hinweis des Klägers, dass ihm Schadensersatz zustehe, da Paul Richard die Verpflichtungen aus der Bürgschaft nicht erfüllt habe

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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