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Katharineum (Bestand)
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Verwandte Verzeichnungseinheiten: ASA Ecclesiastica, St. Katharinen-Kirche, Oberschulbehörde, NSA IX 2. Schulen, Amt für Schulwesen, Archiv der Bürgerschaft, Schulkollegenwitwenkasse
Vorwort: Geschichte
Am 19. März 1531 wurde die in den Räumen des Franziskanerklosters zu St. Katharinen auf Initiative der Bürger und mit organisatorischer Hilfe Bugenhagens (Schulordnung LX 212) eingerichtete Schule eingeweiht, die beiden vorhandenen Lateinschulen geschlossen.
Unterhaltung der Schule und Besoldung der Lehrer wurden bestritten aus den Einkünften des einstigen Klosters, zu einem kleinen Teil aus dem Rapesulver-Testament und den Einnahmen der Sängerkapelle von St. Marien, zum größeren Teil mit dem von den Schülern entrichteten Schulgeld, aus der St. Katharinen-Kirchenkasse (Bücher in Rep. 67 verz.) und aus der Stadtkasse.
In den eingerichteten 7 Klassen herrschte bis zum Ende des 18. Jh. der Lateiunterricht vor. Da diese Unterrichtsgestaltung mit der Zeit nicht mehr den späteren beruflichen Erfordernissen entsprach und die Schülerzahl zurückging (1798 nur noch 27 Schüler), kam es unter dem Rektorat Behn 1801 zu einer Schulreform (Behns Vorschläge LX 632, Verordnung LX 637). In den drei oberen Klassen hatten die alten Sprachen weiterhin das Übergewicht, während man die vier unteren zur "Bürgerschule" umgestaltete, wo auch moderne Sprachen und die Realien gelehrt wurden. Nachteile waren Überfüllung der Unterrichtsstunden und Ungleichheit der Kenntnisse in den mittleren Klassen III, IV, V, da die Schüler beider Züge gemeinsam unterrichtet wurden. 1834 gab deshalb der Senat die Genehmigung zur Aufhebung des Parallelsystems und zur Errichtung des Klassensystems. Am 15. Juli 1867 erhielt die Realschule, um Ib ausgebaut, denselben Status wie eine preußische Realschule 1. Ordnung (Realgymnasium).
1869 wurde auch das Abitur nach preußischem Muster eingeführt, während vorher der Übergang auf die Universität nicht grundsätzlich mit der Ablehnung einer Prüfung verbunden gewesen war. Auf die beim Schulabgang vorgelegten lateinischen Reden des 18. Jh. /Nr. 8-14) wurde allerdings nicht verzichtet: Bis 1869 sollte eine lateinische Hausarbeit die mündliche und schriftliche Prüfung ergänzen, der sich seit 1828 alle Schüler unterziehen mussten, die eines Stipendiums teilhaftig werden wollten (Nr. 17). Es ergab sich, dass fast alle, aus eigenem Interesse, daran teilnahmen.
Verwaltung
Bei Gründung der Schule hatte man bestimmt, dass Rat und Bürger die Aufsicht über sie führen sollten. So hatten von 1537-1837 die beiden ältesten Bürgermeister als Scholarchen die höchste Leistung und Anordnung in Schulangelegenheiten inne. 1755 wurde ihnen eine perpetuierliche Schulkommission (ein Syndikus, später zwei, 2 kaufmännische Senatoren, der Schulleiter) vorgeschaltet, welche die Schulsachen prüfte und erst, wenn nötig, an die Scholarchen oder den ganzen Rat weiterleitete. Seit 1837 trat an ihre und der Scholarchen Stelle eine "Schuldeputation für die Verwaltung des Katharineums" (zwei Syndici, 1 Senator, der Direktor, 2 bürgerl. Deputierte). Auch als man sich bemühte, in dem 1865 eingerichteten Oberschulkollegium die Lenkung des lübeckischen Schulwesens zu zentralisieren, blieb die Schuldeputation bestehen, und das Oberschulkollegium hatte nur begutachtende und revidierende Wirksamkeit. Erst in der 1886 eingesetzten Oberschulbehörde wurde in der Abteilung für höhere Schulen auch das Katharineum erfasst. Die bis 1933 bestehende Oberschulbehörde fand nach verschiedenen Verwaltungsumgliederungen ihre heutige Nachfolgerin im Amt für Schulwesen.
Liste der Rektoren, seit 1806 Direktoren
(in v. Melle, Gründliche Nachricht... Lübeck 1787 S. 356 ff. bis zur Mitte des 18. Jh.)
Seitdem:
Johann Daniel Overbeck 1763-1795
Friedrich Daniel Behn 1796-1804
Christian Julius Mosche 1806-1815
Friedrich August Göring 1816-1831
Caspar Christoph Gottlieb Wiss 1831
Johann Friedrich Jacob 1831-1854
Johann Friedrich Breier 1854-1880
Johann Julius Schubring 1880-1904
Hans Christian Wilhelm Reuter 1904-1915
Georg Rosentahl 1918-1933
Robert Wolfanger 1934-1942
Walter Schönbrunn 1949-1956
Julius Braune 1956-1971
Literatur
Behrens, G., Topographie und Statistik von Lübeck ..., 2. Teil Lübeck 1843 S. 269-279
Staatskalender
Eschenburg, Friedr. Bernh., Das Katharineum zu Lübeck (o. J., o. 0.) LX 614
Festschrift zur 400-Jahrfeier des Katharineums zu Lübeck 1531-1931 Lübeck 1931 LX 655
Schulprogramme seit 1806 jährlich (lückenhaft)
Gratulations- und Jubiläumsschriften usw. seit 1663
Genzken, Hermann, Die Abiturienten des Katharineums zu Lübeck von Ostern 1807-1907 Lübeck 1907 LX 610
Verzeichnis derjenigen ehemaligen Schüler des Katharineums, die im späteren Leben eine hervorragende Stellung eingenommen haben (in: Eschenburg, F. B., Das K. zu Lübeck Berlin 1911 S. 10 ff. LX 615)
Vorbemerkungen zum Bestand
Die nachfolgend verzeichneten Akten, die bis zum Anfang des 20. Jh. reichen, sind in zwei Ablieferungen an das Archiv abgegeben worden (15/1961 und 4/1971). Es wurde nichts kassiert. Einige Zeugnisse und ein Lateinheft von Julius Ernst (1832-1839) sind zum Familienarchiv v. Duhn-Ernst gelegt worden: die Druckschriften , größtenteils Dubletten zur Bibliothek.
Der Mangel an Material aus den früheren Jahrhunterten des Bestehens der Schule lässt sich z.T. dadurch erklären, dass keine strenge Trennung zwischen Akten des Katharineums selbst und der übergeordneten Instanz vorgenommen wurde. Deshalb muss immer auf die Senatsakten (u. Supplemente) zurückgegriffen werden. Zudem fehlten bis zum Anfang des 19. Jh. das heute gewohnte Zeugnissystem, die jeweils neu auszuarbeitenden Lehrpläne und die Konferenzen (erst von Dir. Mosche eingeführt). Bedauerlich ist allerdings der Mangel an Schülerlisten, nur für die Zeit seit dem Anfang des 18. Jh. lassen sich anhand von Nr. 1 und Nr. 8 Aussagen über Zahl und Personalien der Schüler machen.
Weiteres Material über das Katharineum ist zu finden in folgenden Beständen:
Oberschulkollegium
Oberschulbehörde
Amt für Schulwesen
Archiv der Bürgerschaft
Schulkollegenwitwenkasse
Bauakten
Auf die Senatsakten wurde schon hingewiesen.
Graßmann, Lübeck, 24. Aug. 1971
Die Aktenablieferung 32/2002 wurde von Uvur Cinbas bearbeitet, die Praktikantin Sonja Becker überarbeitete die Aktentitel 2014.
Der Erwerb 43/2014 wurde 2015 und 2016 von den Praktikanten Isabel Hidalgo und Claudius Reich verzeichnet. Insbesondere die Fotosammlung wurde durch Herrn Reich sehr gründlich erschlossen.
Letz, Mai 2016
Eingrenzung und Inhalt: Schülerverzeichnisse, Schulabschlüsse und Zeugnisse, Examensarbeiten, Lehrpersonal
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Am 19. März 1531 wurde die in den Räumen des Franziskanerklosters zu St. Katharinen auf Initiative der Bürger und mit organisatorischer Hilfe Bugenhagens eingerichtete Schule eingeweiht, die beiden vorhandenen Lateinschulen geschlossen. Unterhaltung dieser städtischen Lateinschule und Besoldung der Lehrer wurden bestritten aus den Einkünften des einstigen Klosters, zu einem kleinen Teil aus dem Rapesulver-Testament und den Einnahmen der Sängerkapelle von St. Marien, zum größeren Teil mit dem von den Schülern entrichteten Schulgeld, aus der St. Katharinen-Kirchenkasse und aus der Stadtkasse. Rat und Bürgerschaft sollten die Aufsicht über die Schule führen. So hatten von 1537 bis 1837 die beiden ältesten Bürgermeister als Scholarchen die höchste Leitung und Anordnung in Schulangelegenheiten inne. 1755 wurde ihnen eine perpetuierliche Schulkommisssion vorgeschaltet. Seit 1837 trat an ihre und der Scholarchen Stelle eine "Schuldeputation für die Verwaltung des Katharineums". In der 1886 eingesetzten Oberschulbehörde wurde in der Abteilung für höhere Schulen auch das Katharineum erfasst. Die Zielsetzung bei der Gründung des Katharineums, die Schüler zweckmäßig für den gelehrten Stand vorzubereiten, wozu vor allem das Erlernen der lateinischen Sprache notwendig war, reichte Ende des 18. Jh. nicht mehr aus. Keine Berücksichtigung fanden nämlich Schüler, die einen kaufmännischen Beruf oder ein Handwerk erlernen wollten. Diese Entwicklung anfangs nicht erkennend, besuchten 1798 nur noch 27 Schüler das Katharineum. Unerlässlich war eine zeitgemäße Reform, die unter dem 1796 eingesetzten Rektor Friedrich Daniel Behn durchgesetzt werden konnte. In ihrem Ergebnis blieben die drei oberen Klassen Gymnasialklassen mit Beibehaltung des Unterrichts in alten Sprachen, die vier unteren Klassen wurden zu einer sogenannten Bürgerschule umgestaltet. Missstände, die sich durch die ungleiche Verteilung der Klassen ergeben hatten, konnten unter Friedrich Jacob (1831 Direktor des Katharineums) durch Einführung eines Klassensystems beseitigt werden. 1868 wurden die Realklassen als Realschule erster Ordnung anerkannt (1884 Realgymnasium). Damit bestand das Katharineum aus Gymnasium und Realgymnasium. 1938 wird die Bezeichnung "Gymnasium" und "Deutsche Oberschule" eingeführt, 1955 für alle höheren Schulen im Bundesgebiet "Gymnasium".
Die Akten sind in vier Ablieferungen an das Archiv abgegeben worden (1961,1971,1978, 2002). Der Bestand wurde 1971, 1978 und 2004 geordnet und verzeichnet.
Bestand
Benutzungsbeschränkung: keine
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.