Philipp Graf zu Nassau und Saarbrücken schlichtet die Irrung zwischen den Ganerben des alten Stammes zu Vetzberg (Foitz-) und den zugelassenen Ganerben wegen des nicht ganz besiegelten Burgfriedensbriefes als Lehnsherr. Wer diesen nicht besiegelt hat, soll diesen besiegeln. Sämtlicher Ganerben soll gestattet sein die Hofstatt von Claiß Wolfskehlen (Wolffskelen) Sohn, die ihnen für 50 Gulden verpfändet ist, zu bebauen. Falls sie sich mit Claiß Wolfskehlen Sohn nicht vertragen können, können sie zu aller Nutzen die Behausungen der Vettern Albrecht Holzappel und Eghart in der untersten Burg an sich ziehen, die vorher die Gebrüder Henne und Gernant, ihe Vettern hatten. Siegler: Aussteller und von den alten Stämmen Emmerich Wolfskehl, Albrecht Holzappel, Eghart und Thonius Schenck zu Schweinsberg (Sweynß-).

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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