Kaiser Karl V. verleiht den Bürgermeistern und dem Rat von Nurmberg für die dieser Stadt unterworfenen Unter- und Halsgerichte den Bann über das Blut zu richten und ermächtigt sie, solchen Bann, wenn nötig, einem ehrbaren Manne zu der dritten Hand zu empfehlen.

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Staatsarchiv Nürnberg