Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Sozialverwaltung: Technisches Überwachungsamt Darmstadt (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
H 43
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Sozialverwaltung
1946 - 1976
Enthält: v.a. Dampfkesselüberprüfungen
Geschichte des Bestandsbildners: Wegen der steigenden Zahl der Arbeitsunfälle durch Dampfkesselexplosionen gründeten sich im 19. Jahrhundert vermehrt „Überwachungsvereine für die Gewährleistung der Sicherheit“. Aus dieser Tradition heraus entstand auch der TÜV, als dessen Ursprung die „Gesellschaft zur Revision und Überwachung von Dampfkesseln“ mit Sitz in Offenbach a.M. (Gründung 1873) und der „Dampfkessel-Überwachungs-Verein“ mit Sitz in Kassel (Gründung 1876) gelten. Im Laufe der technischen Modernisierung kamen für die Überwachungsvereine weitere Aufgabengebiete hinzu: Personenaufzüge, Dampffässer und Gefäße für Gase, Elektrizitätsanlagen und Kraftfahrzeuge.
Im Großherzogtum Hessen wurde die Dampfkesselüberwachung 1902 per Gesetz verstaatlicht und die „Großherzogliche Dampfkesselüberwachung“ mit Sitz in Darmstadt gegründet. 1930 errichtete man eine zusätzliche Dienststelle für die Provinz Oberhessen in Gießen. Die nichtstaatlichen Überwachungsvereine übten ihre Aufgaben parallel aus und überwachten ca. 90% der überwachungspflichtigen Anlagen, während die staatlichen Stellen nur Kapazitäten für etwa 10% der Anlagen hatten.
Durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers wurden 1938 im Reichsgebiet „Überwachungsbezirke“ gegründet. Für Hessen und das Saarland hatten die Dienststellen nun ihren Sitz in Kassel, Frankfurt a.M., Wiesbaden, Kaiserslautern und Saarbrücken. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die technische Überwachung per Gesetz vom 23. August 1947 neu geregelt. Anders als in anderen westlichen Bundesländern waren in Hessen fortan allein staatliche Stellen für die überwachungspflichtigen Anlagen zuständig. Die drei neu gegründeten Technischen Überwachungsämter saßen in Frankfurt a.M., Darmstadt und Kassel. Der TÜV Frankfurt a.M. wurde entschädigungslos enteignet und das Vermögen dem Staat übereignet. Erst am 7. Dezember 1949 wurde der TÜV Frankfurt a.M. neu gegründet. Die Verhandlungen über das enteignete Vermögen konnten erst 1970 abschließend geklärt werden.
1977 wurden die drei bis dahin bestehenden Überwachungsämter zusammengefasst und der der Landesbetrieb TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen gegründet. Zur Wahrnehmung freiwirtschaftlicher Tätigkeiten des Landesbetriebes TÜH kam zusätzlich am 22. April 1991 der TÜH Technische Überwachung Hessen GmbH (Kurzform TÜ Hessen) hinzu. Diese beiden Institutionen fusionierten am 3. Dezember 1992.
Durch Betriebsübergang zum 1. August 1999 wurden die Betriebseinheiten des ehemaligen TÜV Hessen e.V. bzw. der TÜV Hessen GmbH sowie weitere Organisationseinheiten von Gesellschaften der TÜV Süddeutschland Holding AG, die in Hessen parallel zur staatlichen Verwaltung tätig waren, der TÜ Hessen angeschlossen. Teile der Organisationseinheiten der TÜ Hessen wurden in Gesellschaften der TÜV Süddeutschland Holding AG überführt.
Der TÜH Technische Überwachung Hessen GmbH (Kurzform: TÜ Hessen) wurde schließlich in TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (Kurzform: TÜV Hessen) umbenannt.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Karina Jaeger/ Dr. Eva Rödel
Bearbeiter: Verzeichnet
Geschichte des Bestandsbildners: Wegen der steigenden Zahl der Arbeitsunfälle durch Dampfkesselexplosionen gründeten sich im 19. Jahrhundert vermehrt „Überwachungsvereine für die Gewährleistung der Sicherheit“. Aus dieser Tradition heraus entstand auch der TÜV, als dessen Ursprung die „Gesellschaft zur Revision und Überwachung von Dampfkesseln“ mit Sitz in Offenbach a.M. (Gründung 1873) und der „Dampfkessel-Überwachungs-Verein“ mit Sitz in Kassel (Gründung 1876) gelten. Im Laufe der technischen Modernisierung kamen für die Überwachungsvereine weitere Aufgabengebiete hinzu: Personenaufzüge, Dampffässer und Gefäße für Gase, Elektrizitätsanlagen und Kraftfahrzeuge.
Im Großherzogtum Hessen wurde die Dampfkesselüberwachung 1902 per Gesetz verstaatlicht und die „Großherzogliche Dampfkesselüberwachung“ mit Sitz in Darmstadt gegründet. 1930 errichtete man eine zusätzliche Dienststelle für die Provinz Oberhessen in Gießen. Die nichtstaatlichen Überwachungsvereine übten ihre Aufgaben parallel aus und überwachten ca. 90% der überwachungspflichtigen Anlagen, während die staatlichen Stellen nur Kapazitäten für etwa 10% der Anlagen hatten.
Durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers wurden 1938 im Reichsgebiet „Überwachungsbezirke“ gegründet. Für Hessen und das Saarland hatten die Dienststellen nun ihren Sitz in Kassel, Frankfurt a.M., Wiesbaden, Kaiserslautern und Saarbrücken. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die technische Überwachung per Gesetz vom 23. August 1947 neu geregelt. Anders als in anderen westlichen Bundesländern waren in Hessen fortan allein staatliche Stellen für die überwachungspflichtigen Anlagen zuständig. Die drei neu gegründeten Technischen Überwachungsämter saßen in Frankfurt a.M., Darmstadt und Kassel. Der TÜV Frankfurt a.M. wurde entschädigungslos enteignet und das Vermögen dem Staat übereignet. Erst am 7. Dezember 1949 wurde der TÜV Frankfurt a.M. neu gegründet. Die Verhandlungen über das enteignete Vermögen konnten erst 1970 abschließend geklärt werden.
1977 wurden die drei bis dahin bestehenden Überwachungsämter zusammengefasst und der der Landesbetrieb TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen gegründet. Zur Wahrnehmung freiwirtschaftlicher Tätigkeiten des Landesbetriebes TÜH kam zusätzlich am 22. April 1991 der TÜH Technische Überwachung Hessen GmbH (Kurzform TÜ Hessen) hinzu. Diese beiden Institutionen fusionierten am 3. Dezember 1992.
Durch Betriebsübergang zum 1. August 1999 wurden die Betriebseinheiten des ehemaligen TÜV Hessen e.V. bzw. der TÜV Hessen GmbH sowie weitere Organisationseinheiten von Gesellschaften der TÜV Süddeutschland Holding AG, die in Hessen parallel zur staatlichen Verwaltung tätig waren, der TÜ Hessen angeschlossen. Teile der Organisationseinheiten der TÜ Hessen wurden in Gesellschaften der TÜV Süddeutschland Holding AG überführt.
Der TÜH Technische Überwachung Hessen GmbH (Kurzform: TÜ Hessen) wurde schließlich in TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (Kurzform: TÜV Hessen) umbenannt.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Referent: Karina Jaeger/ Dr. Eva Rödel
Bearbeiter: Verzeichnet
0,25 m
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Siehe auch G 43 A und G 43 B
Korrespondierende Archivalien: G 15 (Kreise) Abt. V/5 B/c (Anlegung und Betrieb von feststehenden und beweglichen Dampfkesseln, Dampfkesselinspektion)
Korrespondierende Archivalien: H 2 Landkreise (133: Überwachung und Genehmigung von Dampfkesseln)
Literatur: Geschäftsberichte des Landesbetriebs TÜH (Jg. 1970-1980, 1987-1991) in den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
Literatur: Quelle: https://www.tuev-hessen.de/content/tuev_hessen/historie/anfang_19_jahrhundert/index_ger.html (Stand 27.10.2016)
Korrespondierende Archivalien: G 15 (Kreise) Abt. V/5 B/c (Anlegung und Betrieb von feststehenden und beweglichen Dampfkesseln, Dampfkesselinspektion)
Korrespondierende Archivalien: H 2 Landkreise (133: Überwachung und Genehmigung von Dampfkesseln)
Literatur: Geschäftsberichte des Landesbetriebs TÜH (Jg. 1970-1980, 1987-1991) in den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
Literatur: Quelle: https://www.tuev-hessen.de/content/tuev_hessen/historie/anfang_19_jahrhundert/index_ger.html (Stand 27.10.2016)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ