Grundbuchwesen
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Bre 6 B 78
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Bre 6 Bestand Rappach
Bestand Rappach >> 1. Akten und Bände nach dem systematischen Aktenplan für die Württembergische Gemeindeverwaltung (Flattich 1955) >> 1.9. Rechtspflege, Heeresangelegenheiten, Statistik, Besatzungsangelegenheiten, Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus >> 1.9.2. Freiwillige Gerichtsbarkeit >> 1.9.2.1. Grundbuchwesen (und Ratsschreiberei)
(1563, 1620, 1681, 1688, 1700, 1715, 1717, 1749) 1759 (1821, 1822, 1839)
Enthält: Dorfbuch und Bittstatt über des gemeinen Fleckens dahier habende ewig unablösige Hellerzinse, eigentümliche Haus- und Feldgüter, gemeine Weg und Steg, Viehweiden, alte Gerechtigkeiten, Observanzen und Kommunkapitalien, renoviert durch Christian Hagmaier, Substitut der Stadt- und Amtsschreiberei Weinsberg, Anno 1759
Darin:
- Des gemeinen Fleckens unablösliche Heller-Zins
- Des gemeinen Fleckens Rappach besitzende eigentümlich liegende Güter an Häuser, Äcker, Wiesen und Waldungen
- Des gemeinen Fleckens im Dorf und auf dem Feld berechtigte Güter, Fahr- und Fußweg, auch Straßen
- Des gemeinen Fleckens berechtigte Schaf- und Hornviehweiden und Triebe mit deren Gerechtigkeiten von des gemeinen Fleckens Hächen und Fischen
- Des gemeinen Fleckens habende Aktivkapitalien und Zinse
- des gemeinen Fleckens übrige alte Gerechtigkeiten, Gebräuche und Observanzen
a) bei Annehmung neuer Bürger
b) bei Strafsachen
c) der Untergänger Belohnung
d) herrschaftliche Fronen
e) von den Viehhirten
f) Insgemein
Darin erwähnt:
- Vertragsbrief vom 21. Mai 1563 zum Viehtrieb
- Dorfbuch von 1620
- Vergleich vom 6. August 1681 zum Trieb und Weidgelt
- Dorfbuch von 1688
- Hochfürstliches Generalreskript von 1700
- Hochherrschaftliche Verordnung von 1715
- Güterbuch und Meßtabelle von 1717
- Verkauf des Holländerholz 1746 und 1755
- Herzoglicher Regierungsbefehl vom 21. Januar 1749
Darin:
- Des gemeinen Fleckens unablösliche Heller-Zins
- Des gemeinen Fleckens Rappach besitzende eigentümlich liegende Güter an Häuser, Äcker, Wiesen und Waldungen
- Des gemeinen Fleckens im Dorf und auf dem Feld berechtigte Güter, Fahr- und Fußweg, auch Straßen
- Des gemeinen Fleckens berechtigte Schaf- und Hornviehweiden und Triebe mit deren Gerechtigkeiten von des gemeinen Fleckens Hächen und Fischen
- Des gemeinen Fleckens habende Aktivkapitalien und Zinse
- des gemeinen Fleckens übrige alte Gerechtigkeiten, Gebräuche und Observanzen
a) bei Annehmung neuer Bürger
b) bei Strafsachen
c) der Untergänger Belohnung
d) herrschaftliche Fronen
e) von den Viehhirten
f) Insgemein
Darin erwähnt:
- Vertragsbrief vom 21. Mai 1563 zum Viehtrieb
- Dorfbuch von 1620
- Vergleich vom 6. August 1681 zum Trieb und Weidgelt
- Dorfbuch von 1688
- Hochfürstliches Generalreskript von 1700
- Hochherrschaftliche Verordnung von 1715
- Güterbuch und Meßtabelle von 1717
- Verkauf des Holländerholz 1746 und 1755
- Herzoglicher Regierungsbefehl vom 21. Januar 1749
1 Band
Archivale
Hinweis: Das Rappacher Dorfbuch wurde im April 1759 auf Befehl des Amts Weinsberg wieder zusammengestellt, nachdem zwei Bücher von 1620 und 1688 ¿durch Altertum und viele seit solcher Zeit vorgegangene Veränderungen¿ sich als erneuerungsbedürftig gezeigt hatten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
14.11.2025, 10:22 MEZ
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- Teilorte (Tektonik)
- Bestand Rappach (Bestand)
- 1. Akten und Bände nach dem systematischen Aktenplan für die Württembergische Gemeindeverwaltung (Flattich 1955) (Gliederung)
- 1.9. Rechtspflege, Heeresangelegenheiten, Statistik, Besatzungsangelegenheiten, Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus (Gliederung)
- 1.9.2. Freiwillige Gerichtsbarkeit (Gliederung)
- 1.9.2.1. Grundbuchwesen (und Ratsschreiberei) (Gliederung)