. Wilhelmina von Brandt geb. Wachholz, Erbin der Sophia Margaretha von Ludolf, Witwe des verstorbenen Lic. Johann Christoph von Brandt, Prokurator am RKG, Aßlar und Wetzlar, gegen Johann Jacob Walter, Kaufmann, Wetzlar, solms-braunfelsische Regierung, (NN Ackermann, Advokat, Wetzlar)
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1 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
Nr. 1: Urteil der solms-braunfelsischen Regierung (1785)
Laufzeit: 1740, 1786-1799
Quad. 12: Errichtung des Familienfideikommisses durch Georg Melchior von Ludolf (1740)
Quad. 13: Wechsel mit Prolongationen (ab 1763)
Quad. 14: Testament der Charlotte von Ludolf (1761), Rechnung, betr. die ludolfsche Erbschaftsmasse (o.J.)
Quad. 25a = Nr. 2780, Quad. 25b = Nr. 2781: Umfangreiche Akten der Vorinstanzen
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Anerkennung der Tatsache, dass die Forderung des Kl. in Höhe von 500 Gulden, die als Ablösung eines früheren Darlehens in der gleichen Höhe, welches Sophia Christina Margaretha von Ludolf, Tochter des RKG-Assessors von Ludolf, als Inhaberin des Familienfideikommisses der ludolfschen Güter zu Aßlar zur Errichtung eines Staudammes an der Dill aufgenommen hatte, lediglich durch die Nutzung, nicht aber durch Verpfändung der Mühle zu Aßlar gesichert war, da die Güter des Familienfideikommisses nicht belastbar waren und zudem die Verhypothekierung nach Solmsischer LO II Tit 15 § 1 der Schriftform durch Eintragung in Schöffenbücher bedürft hätte, die hier nicht vorlag, Anspruch auf Verweisung der Forderung auf die Konkursmasse des Lic. von Brandt, Mandatar der Hinterlassenschaft von Ludolf, der die Darlehensrückzahlung durch Prolongierung ludolfscher Wechsel als eigene Wechsel übernommen hatte, Anspruch auf Rückzahlung irrtümlich in den Jahren 1780-1782 auf die Darlehenssumme geleisteten Zinsen, Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden
Laufzeit: 1740, 1786-1799
Quad. 12: Errichtung des Familienfideikommisses durch Georg Melchior von Ludolf (1740)
Quad. 13: Wechsel mit Prolongationen (ab 1763)
Quad. 14: Testament der Charlotte von Ludolf (1761), Rechnung, betr. die ludolfsche Erbschaftsmasse (o.J.)
Quad. 25a = Nr. 2780, Quad. 25b = Nr. 2781: Umfangreiche Akten der Vorinstanzen
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Anerkennung der Tatsache, dass die Forderung des Kl. in Höhe von 500 Gulden, die als Ablösung eines früheren Darlehens in der gleichen Höhe, welches Sophia Christina Margaretha von Ludolf, Tochter des RKG-Assessors von Ludolf, als Inhaberin des Familienfideikommisses der ludolfschen Güter zu Aßlar zur Errichtung eines Staudammes an der Dill aufgenommen hatte, lediglich durch die Nutzung, nicht aber durch Verpfändung der Mühle zu Aßlar gesichert war, da die Güter des Familienfideikommisses nicht belastbar waren und zudem die Verhypothekierung nach Solmsischer LO II Tit 15 § 1 der Schriftform durch Eintragung in Schöffenbücher bedürft hätte, die hier nicht vorlag, Anspruch auf Verweisung der Forderung auf die Konkursmasse des Lic. von Brandt, Mandatar der Hinterlassenschaft von Ludolf, der die Darlehensrückzahlung durch Prolongierung ludolfscher Wechsel als eigene Wechsel übernommen hatte, Anspruch auf Rückzahlung irrtümlich in den Jahren 1780-1782 auf die Darlehenssumme geleisteten Zinsen, Anspruch auf Ersatz aller Kosten und Schäden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ
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