Der Bürger zu Lübeck Hinrik Koller schließt mit seinem Bruder Mester Johann Koller, Propst zu Lüneburg, einen Vergleich über dessen Erbgut; 1600 Mark, die beim Lübecker Rate zu 4 1/2 % belegt sind, sollen künftig im Wesentlichen an den Aussteller fallen, über andere Gelder darf der Propst frei verfügen.

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