Landgerichtsurteil in Sachen Klaus von Ahlefeldt zu Gelting Erben c/a Asmus Rumohr zu Düttebüll. Der zwischen den Parteien bestehende Vertrag wird bestätigt. Klaus von Ahlefeldts Erben dürfen ihr Vieh nicht nur an der westlichen Scheide der Feldmark Nieby, sondern auf der ganzen Feldmark weiden.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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