Die Herren Älteren beschließen, dass Hans Holschuher, der vor einiger Zeit sein Bürgerrecht aufgesagt hat, so lange von der Zahlung der Nachsteuer befreit bleibt, bis er seine "Mannschaft" zu Fischbach, die er von seinem Vater geerbt hat, verkauft, er soll aber die Nachsteuer vom Erbe seines verstorbenen Bruders Pangratz und sonstigem Geerbten bezahlen.

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Staatsarchiv Nürnberg