Graf Eberhard von Werdenberg [Gde. Grabs Kanton St. Gallen/Schweiz] bekennt, dass sein Bruder Heinrich für ihn Bürge gegenüber Heinrich von Stotzingen [Niederstotzingen/Lkr. Heidenheim] wegen des Kirchsatzes zu Glött ("Glett") [Lkr. Dillingen] geworden ist. Er verpflichtet sich, ihn ohne seinen Schaden aus dieser Bürgschaft zu lösen. Dafür setzt er ihm seine Güter in Aislingen ("Ayslingen") [Lkr. Dillingen] als Pfand ein.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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