Hartung vom Eglofstein, Pfleger und Landrichter zu Aurbach, erkennt in der Klage Vlrich Tennmanns zu Diepelstorff gegen das St. Klara-Kloster zu Nürnberg, vertreten durch Heinrich Zolner, Schaffer und Amtmann des Klosters, wegen verhinderten Wasserbezuges seiner, unterhalb des Hammers zu Diepelstorff gelegenen Mühle zu Recht, dass das Kloster gehalten sein solle, den neuerdings "vermachten" Schlitz in dem auf den Hammer zugehenden Wassergerinn, durch welchen die Mühle zur Zeit, da der Hammer "zugeschützt" sei, ihr Wasser erhalten habe, wieder zu öffnen und die Erweiterung des Wassergrabens wieder zu beseitigen. - Siegler: der Landrichter.

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Staatsarchiv Nürnberg