Hartung vom Eglofstein, Pfleger und Landrichter zu Aurbach, erkennt in der Klage Vlrich Tennmanns zu Diepelstorff gegen das St. Klara-Kloster zu Nürnberg, vertreten durch Heinrich Zolner, Schaffer und Amtmann des Klosters, wegen verhinderten Wasserbezuges seiner, unterhalb des Hammers zu Diepelstorff gelegenen Mühle zu Recht, dass das Kloster gehalten sein solle, den neuerdings "vermachten" Schlitz in dem auf den Hammer zugehenden Wassergerinn, durch welchen die Mühle zur Zeit, da der Hammer "zugeschützt" sei, ihr Wasser erhalten habe, wieder zu öffnen und die Erweiterung des Wassergrabens wieder zu beseitigen. - Siegler: der Landrichter.
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Hartung vom Eglofstein, Pfleger und Landrichter zu Aurbach, erkennt in der Klage Vlrich Tennmanns zu Diepelstorff gegen das St. Klara-Kloster zu Nürnberg, vertreten durch Heinrich Zolner, Schaffer und Amtmann des Klosters, wegen verhinderten Wasserbezuges seiner, unterhalb des Hammers zu Diepelstorff gelegenen Mühle zu Recht, dass das Kloster gehalten sein solle, den neuerdings "vermachten" Schlitz in dem auf den Hammer zugehenden Wassergerinn, durch welchen die Mühle zur Zeit, da der Hammer "zugeschützt" sei, ihr Wasser erhalten habe, wieder zu öffnen und die Erweiterung des Wassergrabens wieder zu beseitigen. - Siegler: der Landrichter.
StAN Rst. Nürnberg, Klarenamt, Kloster St. Klara, Urkunden 130
5.3 a Reichsstadt Nürnberg, Klarenamt, Kloster St. Klara, Urkunden
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1457 Februar 9
Ausf., Pergament mit anh. gut. Siegel.
Urkunden
deutsch
Originaldatierung: Geben an der negsten mitwoch nach v. l. frawen tage lichtmeß etc. 1457
Egloffstein, Hartung v.
Tennmann, Ulrich
Zollner, Heinrich
Diepoltsdorf (Gde. Simmelsdorf, Lkr. Nürnberger Land)
Landrichter, Auerbach
Amtmann und Schaffer, St. Klara-Kloster N
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:53 MESZ
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