Urfehde Nr. 245
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7320
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1561 November 19
Regest: Peter Lamparther, Bürger zu Reutlingen, bekennt folgendes. Als er am vergangenen Jahrmarkt im Haus des Gabriel Staud zu Nacht gegessen hatte, balgte (= raufte) er mit Hans Osstertauff, zückte über ihn und verwundete ihn. Damit hat er die Freiheit (= das Privileg) des Jahrmarkts gebrochen. Ferner hat er etliche Jahre her ganz unwesenlich (= unordentlich) hausgehalten, so dass nichts gewisser wäre, als dass er das Seinige verschwenden und Weib und Kinder, sofern nicht gebührend Einsehen von der Obrigkeit geschähe, zu Armut und endlich an den Bettelstab bringen würde. Deshalb haben ihn die Herren von Reutlingen ins Gefängnis genommen und ihn eine Zeitlang darin enthalten (= festgehalten). Bei der Freilassung hat er einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will bei seinem Eid künftig keines seiner Güter versetzen, verkaufen, verändern (= veräussern), ohne Erlaubnis des Rats mit Gülten oder sonstwie beschweren, sondern, soviel Gott Gnade gibt, eine ziemliche (= angemessene), bleibliche (= dauerhafte) Haushaltung führen, ferner wegen seiner frevelichen Handlung am Jahrmarkt der Stadt zu Straf 10 Pfund Heller bezahlen. Wenn er über kurz oder lang an die Herren oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er aber diesen Eid nicht hielte, so soll sein Versetzen, Verkaufen, Beschweren keine Kraft haben. Dazu mögen die Herren ihn als einen meineidigen, treulosen Mann nach seinem Verschulden strafen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Nachdem Peter Lamparther diese Urfehd übertreten hat, ist ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen worden. Als er Gnad begehrte, ist ihm auferlegt worden neben dieser Verschreibung, dass er ausserhalb seines Hauses keine Zech tun soll, auch niemand zu ihm in seine Behausung berufen (= einladen).
Den 25. Mai (15)63.
Peter Lamparther hat diese Urfehd abermals am St. Gallen-Jahrmarkt übertreten, die Freiheit des Jahrmarkts gebrochen und gegen den Frieden gehandelt, ist ausgetreten (= geflüchtet), ins Gefängnis gekommen und in der Weise gestraft worden, dass er zwischen jetzt und Martini 5 fl Straf erlegen soll oder die Stadt meiden, bis er bezahlt hat. Und wenn er die Urfehde übertritt, soll er zu allem dem ein verurteilter Mann sein.
22. Juli (15)64.
Ist auf das 4. Übertreten 1/2 Stund ins Halseisen gestellt worden. Wenn er's mehr übertritt, will man ihm stracks Recht (= Gerichtsverfahren) ergehen lassen.
(Ohne Datum).
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Nachdem Peter Lamparther diese Urfehd übertreten hat, ist ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen worden. Als er Gnad begehrte, ist ihm auferlegt worden neben dieser Verschreibung, dass er ausserhalb seines Hauses keine Zech tun soll, auch niemand zu ihm in seine Behausung berufen (= einladen).
Den 25. Mai (15)63.
Peter Lamparther hat diese Urfehd abermals am St. Gallen-Jahrmarkt übertreten, die Freiheit des Jahrmarkts gebrochen und gegen den Frieden gehandelt, ist ausgetreten (= geflüchtet), ins Gefängnis gekommen und in der Weise gestraft worden, dass er zwischen jetzt und Martini 5 fl Straf erlegen soll oder die Stadt meiden, bis er bezahlt hat. Und wenn er die Urfehde übertritt, soll er zu allem dem ein verurteilter Mann sein.
22. Juli (15)64.
Ist auf das 4. Übertreten 1/2 Stund ins Halseisen gestellt worden. Wenn er's mehr übertritt, will man ihm stracks Recht (= Gerichtsverfahren) ergehen lassen.
(Ohne Datum).
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Marx Nippenburger, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ