Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Graf Johann von Moers-Saarwerden, Herr zu Lahr, mit dessen Herrschaft in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie seine anderen Schirmverwandten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johann der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll der Graf sein Diener sein und auf Ansinnen gehorsam aufwarten und dienen, was er neben Treue und Huld gelobt und versichert hat. Kurfürst Philipp weist seinen Landvogt im Elsass, seinen Zinsmeister [zu Hagenau] und seine anderen dortigen Amtleute sowie seinen Vogt und Schaffner zu Ortenberg und seine dortigen Amtleute um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an. Der Schirm soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Graf Johann von Moers-Saarwerden, Herr zu Lahr, mit dessen Herrschaft in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, ihn wie seine anderen Schirmverwandten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Johann der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll der Graf sein Diener sein und auf Ansinnen gehorsam aufwarten und dienen, was er neben Treue und Huld gelobt und versichert hat. Kurfürst Philipp weist seinen Landvogt im Elsass, seinen Zinsmeister [zu Hagenau] und seine anderen dortigen Amtleute sowie seinen Vogt und Schaffner zu Ortenberg und seine dortigen Amtleute um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an. Der Schirm soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder seiner Erben gelten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 75
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1489 Januar 27 (uff dinstag nach conversionis Pauli)
fol. 87v-88r [alt: 36v-37r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Johans grave zu Morse und zu Sarwerden herr zu Lare in schirm genomen ist".
Elsass, Unterlandvogt
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]; Zinsmeister
Elsass = Alsace, Reg. Grand Est [F]
Ortenberg OG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:19 MESZ
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