Abt Heinrich [Claus] und der Konvent des Benediktinerklosters in Wiblingen [Stadt Ulm] bekennen: Aufgrund zweier alter Verträge sind sie verpflichtet, durch ihren Zöllner in Gögglingen [Stadt Ulm] den Graben bei der Brücke in Gögglingen jedes Jahr säubern und auswerfen zu lassen. Auch haben sie diesen so instandzuhalten, dass keinerlei Schäden an den zwei Wiesen vor der Brücke an der Straße, die dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] gehören, entstehen. Wegen dieser Verpflichtung haben sie sich nun mit den Pflegern Ulrich Löw ("Lay") und Veit Fingerlin sowie dem Hofmeister Martin Karrenmann des Heiliggeistspitals folgendermaßen geeinigt: Nachdem die beiden Wiesen des Spitals bisher in ein Gut des Klosters Wiblingen in Gögglingen zehntpflichtig waren, haben sie sie von dieser Zehntpflicht befreit. Damit aber dem Inhaber dieses Gutes dadurch keine Nachteile entstehen, haben sie ihm den Zehnt von einer anderen Wiese des Spitals übertragen. Dafür sollen die Pfleger und der Hofmeister des Spitals künftig den Graben selbst räumen und instandhalten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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