Johann Herr von Runkel und Gilbrecht Riedesel, Sohn des verstorbenen Crafft, als Bevollmächtigte des Herrn von Eppstein willigen in die von diesem für Heinrich Riedesel ausgestellte Obligation über 1083 fl. 8 Schilling auf das Amt Altweilnau.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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