Kaiser Friedrich erneuert und bestätigt der Stadt Bopfingen zur Entschädigung für die letzten Kriegskosten alle ihre "Gaben, Gnaden und Freiheiten", befreit sie insbesondere vom Rottweiler Hofgericht und anderen Landgerichten, bestimmt, dass vor eine Klage oder Forderung an die Stadt zu richten habe, solche vor den dortigen Amtmann und je einen Ratsperson zu bringen habe, und erlaubt etliche Jahrmärkte von neuem zu errichten.
Vollständigen Titel anzeigen
Kaiser Friedrich erneuert und bestätigt der Stadt Bopfingen zur Entschädigung für die letzten Kriegskosten alle ihre "Gaben, Gnaden und Freiheiten", befreit sie insbesondere vom Rottweiler Hofgericht und anderen Landgerichten, bestimmt, dass vor eine Klage oder Forderung an die Stadt zu richten habe, solche vor den dortigen Amtmann und je einen Ratsperson zu bringen habe, und erlaubt etliche Jahrmärkte von neuem zu errichten.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 165 U 49
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 165 Bopfingen, Reichsstadt
Bopfingen, Reichsstadt >> 1. Beziehungen zu Kaiser und Reich >> Kaiser Maximilian II. bestätigt die von König Maximilian am 20. April 1495 bzw. Kaiser Friedrich am 19. Oktober 1468 der Stadt Bopfingen erteilten Privilegien und Freiheiten unter wörtlicher Einrückung der Urkunde König Maximilians, bzw. Kaiser Friedrichs.
1468 Oktober 19 (mitichen nach sant Gallen tag)
Urkunden
Ausstellungsort: Graz
Überlieferungsart: Insert
Überlieferungsart: Insert
Kaiser Maximilian II. bestätigt die von König Maximilian am 20. April 1495 bzw. Kaiser Friedrich am 19. Oktober 1468 der Stadt Bopfingen erteilten Privilegien und Freiheiten unter wörtlicher Einrückung der Urkunde König Maximilians, bzw. Kaiser Friedrichs.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:43 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Reichsstädte (Tektonik)
- Bopfingen, Reichsstadt (Bestand)
- 1. Beziehungen zu Kaiser und Reich (Gliederung)
- Kaiser Maximilian II. bestätigt die von König Maximilian am 20. April 1495 bzw. Kaiser Friedrich am 19. Oktober 1468 der Stadt Bopfingen erteilten Privilegien und Freiheiten unter wörtlicher Einrückung der Urkunde König Maximilians, bzw. Kaiser Friedrichs. (Archivale)