Bernhard von Rüdigheim quittiert Graf Eberhard von Königstein über die Rückzahlung eines Kapitals von 400 fl., das ihm auf Oberursel verschrieben war, und erklärt die derzeit nicht greifbare Verschreibung für ungültig.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...