Der Arzt, Stadtphysikus und Ulmer Bürger Dr. med. und phil. Peter Rommel bekennt für sich und als Lehenträger seiner Miterben, des Gastwirts Zur Traube [abgegangene Wirtschaft südöstlicher Bereich Frauenstraße 51 (ehemals Frauenstraße 55)] Johann Ludwig Mayer und der Kinder aus erster Ehe des Johann Konrad Mayer, dass ihnen der Komtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Franz Rudolf von Haunsberg [Ruine bei Nußdorf Salzburg/Österreich] die Au der Kommende an der Iller, die Alber [heute teilweise Gemarkung Neu-Ulm] genannt wird und zu der ungefähr 9,25 Jauchert Wiesen und Baumgarten gehören, zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Au in gutem Kulturzustand zu halten und der Kommende davon jährlich 4 Gulden und 0,5 Schilling zu entrichten. Er und seine Miterben können das Erbrecht an der Au an geeignete Personen, die auch den Vorstehern der Kommende genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es dadurch oder auf andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisherigen Inhaber 3,5 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.