Eb. Berthold von Mainz, Eb. Johann II. von Trier, Eb. Hermann von Köln und Pfalzgraf Philipp, Kurfürsten, schließen einen Vertrag zum Schutz des Rheinstroms. Sie verpflichten sich, den Strom und seine Leinpfade in ihren Gebiet zu schirmen und zu schützen, sodaß Kaufleute, Schiffleute, Kaufmannschaft und Gut den Rhein sicher befahren können, und nicht zu gestatten, dass zwischen Basel und Rees ("Reyß an den Weyden") ein neuer Zoll erhoben oder der bestehende Zoll erhöht werde. Der Vertrag wird auf acht Jahre geschlossen. "Damit der kaufmann den Rynstrame zu besuchen des williger sey", werden feste Zolltarife vereinbart, unter anderem für Elsässer Wein, Genfer Ware und englische "wollen socken". Auch soll nicht gestattet werden, dass aus den Niederlanden ("Nyderlannde heruff oder hinabe") Landwege ("nebenstrassen zu lannde") genutzt werden, namentlich zwischen Straßburg bis Rheinberg ("Berka"). Die Zollschreiber sollen jährlich "uf sant Jacobs tag" (Julli 25) eine Versammlung ("capitell") in Boppard abhalten und dort Streitfälle und "gebrechen" behandeln, auch rügen und strafen, "wie das von alter gehalten worden ist". Siegler: die vier ausstellendne Kurfürsten Berthold (1), Johann (2), Hermann (3) und Philipp (4). "der geben ist zu Oberwesel uff monntag nach dem newen jars tag" 1492

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Landeshauptarchiv Koblenz
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