Eb. Berthold von Mainz, Eb. Johann II. von Trier, Eb. Hermann von
Köln und Pfalzgraf Philipp, Kurfürsten, schließen einen Vertrag zum Schutz
des Rheinstroms. Sie verpflichten sich, den Strom und seine Leinpfade in
ihren Gebiet zu schirmen und zu schützen, sodaß Kaufleute, Schiffleute,
Kaufmannschaft und Gut den Rhein sicher befahren können, und nicht zu
gestatten, dass zwischen Basel und Rees ("Reyß an den Weyden") ein neuer
Zoll erhoben oder der bestehende Zoll erhöht werde. Der Vertrag wird auf
acht Jahre geschlossen. "Damit der kaufmann den Rynstrame zu besuchen des
williger sey", werden feste Zolltarife vereinbart, unter anderem für
Elsässer Wein, Genfer Ware und englische "wollen socken". Auch soll nicht
gestattet werden, dass aus den Niederlanden ("Nyderlannde heruff oder
hinabe") Landwege ("nebenstrassen zu lannde") genutzt werden, namentlich
zwischen Straßburg bis Rheinberg ("Berka"). Die Zollschreiber sollen
jährlich "uf sant Jacobs tag" (Julli 25) eine Versammlung ("capitell") in
Boppard abhalten und dort Streitfälle und "gebrechen" behandeln, auch rügen
und strafen, "wie das von alter gehalten worden ist". Siegler: die vier
ausstellendne Kurfürsten Berthold (1), Johann (2), Hermann (3) und Philipp
(4). "der geben ist zu Oberwesel uff monntag nach dem newen jars tag"
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