Fixierung ungewisser Abgaben von eigenbehörigen Höfen des Landes und des Domkapitels durch eine jeweils auf 30 Jahre festgesetzte, auf dem Roggenpreis basierenden Geldabgabe Enthält: Vollerbe Groneck, Handarpe, Halberbe Thöle, Westendorf

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Niedersächsisches Landesarchiv
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