Staatsministerium: Ablieferungen 1966, 1970 (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 1/921
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Staatsministerium >> Vorläufige Bestände: Ablieferungen
1945-1968
Vorbemerkung: Der Bestand EA 1/921 wurde durch Zusammenziehung von zwei Abgaben des Staatsministeriums im Hauptstaatsarchiv gebildet. Die erste Abgabe (vgl. Erlaß des Staatsministeriums vom 25.2.1966 Nr. 1254), die am 11.3.1966 in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangte, umfaßte 3,3 lfd. m. Das als "Bundesratsakten" bezeichnete Schriftgut war in einem Übergabeverzeichnis (15 maschr. S.) nach der Nummernfolge des 1964 in Kraft gesetzten Aktenplans aufgeführt und in 9 Bunden gegliedert. Diese Abgabe erhielt die provisorische Bestandsbezeichnung E 130 VIII, Staatsministerium, Abgabe 1966; sie wurde im Zuge der mit dem Bezug des Neubaus verbundenen Neuverteilung der Bestände zwischen dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart und dem Staatsarchiv Ludwigsburg im Frühjahr 1969 in das Hauptstaatsarchiv verlagert. Die zweite Abgabe kam im November 1970 (vgl. Erlaß des Staatsministeriums vom 10.12.1970 Nr. 1254/22) in das Hauptstaatsarchiv und erhielt die provisorische Bestandsbezeichnung E 130 XI, Staatsministerium, Abgabe November 1970. Das zu dieser Abgabe gefertigte Übergabeverzeichnis bestand aus fünf Listen: Liste I, mit einem Umfang von 50 maschr. S., umfaßte die Masse der Akten, die in der Reihenfolge des Aktenplans von 1964 aufgeführt waren; in den Listen II, III und V waren Akten aufgeführt, die nach Abschluß der Aktenaussonderung bei nochmaliger Durchmusterung der Registratur als aussonderungsreif festgestellt worden waren. In der Liste IV waren die Personalakten aufgeführt. Im Zuge der Organisationsarbeiten in der Bestandsgruppe Staatsministerium wurden die Akten der Listen II und III des Bestands E 130 XI in die Liste I eingegliedert und die in Liste IV aufgeführten Personalakten in den neugebildeten Bestand EA 1/13 Staatsministerium: Personalakten (ab Mai 1945) überführt. Die in Liste V aufgeführten Akten wurden als nicht archivwürdig kassiert. Danach wurde der vorläufige Bestand E 130 XI und der Bestand E 130 VIII nach der Nummernfolge des Aktenplans von 1964 zusammengezogen. Bei der nur kursorischen Überprüfung wurden so weit als möglich Unstimmigkeiten beseitigt und Ergänzungen vorgenommen. Der neugebildete Bestand erhielt zunächst die Signatur EA 1/21, Staatsministerium, Abgaben 1966, 1970. Ende der 1980er Jahre wurde die Bestandsbezeichnung in EA 1/921 umbenannt. Der Umfang des Bestandes beträgt 114 lfd. m. Da die Akten noch überaus häufig im Staatsministerium benötigt werden, ist von weiteren Ordnungsarbeiten, die über interne Gliederung der Akteneinheiten hinausgehen, zunächst Abstand zu nehmen. Bei einer Neuverzeichnung des Bestands, die erst nach 1978 vorzunehmen ist, erscheint es unerläßlich, dabei auch den Bestand EA 1/920, Staatsministerium, Ablieferungen 1964/65 mit einzubeziehen, dessen Akten mit denen des Bestands EA 1/921 sachlich und zeitlich eng verzahnt sind. Die derzeit noch nicht mögliche, aber unumgängliche Feinkassation wäre dabei durchzuführen. Stuttgart, Juni 1972 Dr. B. Ottnad Ergänzungen im Vorwort wurden im August 2008 bei der Retrokonversion des Bestandes vorgenommen.
237 Büschel (17,8 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ