Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm haben als Inhaber des Patronatsrechts den Priester Dr. Hieronimus Winckelhofer von Ehingen [Alb-Donau-Kreis] auf die Kaplanei am Andreasaltar im Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] präsentiert. Dieser legt nun vor ihnen in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen, der dies auch beurkundet, sowie der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt in weltlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Sollte er eine andere kirchliche Pfründe übernehmen, gegen die obigen Bestimmungen verstoßen oder sich persönliche Verfehlungen zuschulden kommen lassen, dann wird er freiwillig und ohne die Möglichkeit einer Appellation in Anspruch zu nehmen auf die Pfründe verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Vertreter, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, an Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm, den Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar zurückgeben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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