Connlin Weber aus Hohengehren, gef. zu Schorndorf, weil er entgegen einer früheren U.-Verschreibung erneut Degen und andere Waffen getragen und mit Büchsen eine Reihe von näher beschriebenen Jagdfreveln verübt hatte, wie er selbst im peinlichen Verhör eingestand, auch gegen den Forstmeister und seine Knechte verschiedener Orts Hetz- und Drohreden geführt hatte, deshalb im Namen der Landesherrschaft vom Forstmeister zu Schorndorf auf den Tod mit dem Schwert verklagt, jedoch auf seine Bitte und die Fürbitten seiner Freunde zur Zahlung eines Abtrags von 50 fl begnadigt, schwört U. und gelobt unter Eid, sich fortan aller Art von Waidwerk zu enthalten, auch andern dabei nicht behilflich, vielmehr jeden Wilderer der Obrigkeit anzuzeigen. Er verspricht ferner, alle ehrenkränkenden Schmähreden gegen den Forstmeister und seine Knechte künftig zu unterlassen und andere Übelredner gleichfalls anzuzeigen. Sodann verspricht er, sein Leben lang sich nicht mehr allein im Wald aufzuhalten und dort bäuerliche Arbeiten zu verrichten, es sei denn in Begleitung von einem oder zwei Mann, im Wald stets den nächsten Weg oder die Straße zu nehmen, an Gehölzen oder beim Auftauchen von Wild nicht stehen zu bleiben, und sich lediglich bei der Holzausgabe im Gemeindewald des Dorfs Hohengehren zu schaffen zu machen. Weiter gelobt er, sein Leben lang keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, auch seine bäuerlichen Arbeitswerkzeuge, wie Beil, Haue, Karst, Schaufel, Heu- und Mistgabel und dergleichen nicht als Waffe zu gebrauchen, dies alles bei Androhung der Todesstrafe im Übertretungsfall. Weber hatte schon vor Jahren wegen Jagdvergehen sich eidlich verpflichten müssen, keine Wehr zu tragen und jede Art von Jagd zu unterlassen. Statt dessen hatte er in vergangener Zeit folgendes Wild erlegt: einen Frischling im Pluttenhau, ein Reh bei den Mähderwiesen, ein Reh zu Witzlenweiler [abg. Aug Gem. Hohengehren], einen Hirsch im Pluttenhau, einen Hirsch im Borgennhart, eine Sau auf seines Bruders Acker. Bürgen (400 fl): Endris Rebman aus Großheppach, Jörg Arnolt von Manolzweiler, Humprecht und Konrad Arnolt von Weiler, Hans Hannelin von rohrbronn, Han sLew und Jerg Strewlin aus Hohengehren, und Rueß Wolff von Beinstein [Kr. Waiblingen].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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