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Begräbnis des Kurfürsten Johann Georg III. von Sachsen, verstorben in Tübingen am 12. September 1691
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Enthält u. a.: Registratur wegen der Versiegelung in Dresden (Bl. 2).- Bericht des Oberhofmarschalls von Haugwitz an den Kurfürsten Johann Georg IV. wegen der Versiegelung und anderem (Bl. 5).- Traueransage (Bl. 8).- Schreiben an kurfürstliche Kavaliere wegen Annahme des Leichnams an der Grenze (Bl. 17).- Verordnung an den Stadtrat von Dresden wegen der Trauer (Bl. 22, 24, 26).- Schreiben an die Stadträte von Zwickau, Chemnitz und Freiberg über die Annahme des Leichnams durch den Rat, die Geistlichkeit und Schüler und mit Läuten (Bl. 27a, 304).- Trauerläuten bis 24. Oktober 1691 (Bl. 28).- Traueraufhebung (Bl. 29).- Beschickung und Bedienung des Leichnams in Tübingen (Bl. 41).- Verzeichnis der Kavaliere und Bediensteten in Tübingen (Bl. 53).- Relation des Leibarztes Dr. Franke (Bl. 44, 64).- Stand der Leiche in Tübingen (Bl. 46).- Anfragen beim Kurfürsten mit Resolutionen (Bl. 47, 54, 152, 298, 390).- Tag- und Nachtwache beim Leichnam (Bl. 56, 289, 292).- Leichenprozession mit Auszug aus Tübingen (Bl. 59, 78).- Diarium, 16. September - 24. Oktober 1691 (Bl. 71).- Programme und Carminia (Bl. 81).- Ausrechnung des Alters (Bl. 105).- Lebenslauf (Bl. 109).- Im großen Saal in Tübingen angebrachter Samt, Plüsch und Tuch (Bl. 119).- Promemoria über die Verschreibung der Kavaliere vom Land und der Jägerei durch die Geheime- und Justizkanzlei (Bl. 146).- Leichenprozession ohne Kriegsvölker und Artillerie (Bl. 154).- Anweisung zur Einsendung der Bestallungsbriefe der Hofbediensteten, die keine Kavaliere sind, an das Oberhofmarschallamt (Bl. 244).- Empfang des Leichnams an der Grenze zwischen Hof und Oelsnitz (Bl. 259, 283).- Verzeichnis der zum Empfang des Leichnams abgestellten Offiziere, Kavaliere und Bediensteten (Bl. 289, 288).- Bekleidung der Schlosskirche in Freiberg (Bl. 282).- Aus der kurfürstlichen Regierung verschriebener Adel vom Land (Bl. 302).- Erinnerungen beim Kammerkollegium wegen Verpflegung der Kavaliere, Diener und Pferde (Bl. 308, 316).- Speiseverzeichnis in Freiberg, Chemnitz, Zwickau und Oelsnitz (Bl. 318).- Gesandte zur Ablegung der Kondolenzen (Bl. 376).- Besichtigung der Begräbnisgruft und Vorschlag zur Erweiterung durch Fortsetzung der unteren Tür (Bl. 380).- Zinnsarg mit Aufschrift (Bl. 410, 443).- Gestickte und gemalte Wappen (Bl. 448).- Fahnen, Pferdecken und Trompeterfahnen (Bl. 463).- Prozession am 7. November 1663 in Cölln an der Spree beim kurprinzlichen Begräbnis (Bl. 471).- Castrum doloris des Kurfürsten von Sachsen (Bl. 473).- Emblemata (Bl. 500b).- Trauerbekleidung der kurfürstlichen Gemächer und Kirchen (Bl. 504).- Begräbnismünze (Bl. 506).- Trauerkleidungen (Bl. 511).- Ausgeteilte Trauerflore (Bl. 556).- Trauerzeichen an Floren und Tuchen für die kurfürstlichen Garden und die Artillerie (Bl. 570).- Fourierzettel nach Freiberg (Bl. 589).- Ausfütterung (Bl. 611).- Auslösung der Grafen, Herren, hohen Offiziere und Landadeligen (Bl. 613).- Tafelsitze (Bl. 615).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.