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Schiedsspruch in der Sache des Johann (Hans) Korner und dessen
Ehefrau Huse einerseits, und des Johann Eygenbrot, Bürger aus Fulda,
andererseits, ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1441-1450
1444 März 13
Ausfertigung, Papier, zwei auf der Rückseite aufgedrückte Papiersiegel (Reste)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° XLIIII sexta ante Dominicam Oculi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Schiedsspruch in der Sache des Johann (Hans) Korner und dessen Ehefrau Huse einerseits, und des Johann Eygenbrot, Bürger aus Fulda, andererseits, wegen eines Stullehens, das Martin von Lütterz (Mertin vom Lutharts) und Johann (Hans) Nüsiß dem Johann Eygenbrot verpfändet haben und weswegen die beiden Parteien nun vor das Lehngericht im Alten Hof gekommen sind. Es wird bekundet, dass das Urteil auf die Lehnsleute in Borsch (Borsa) [Ortsteil von Geisa] abgetreten worden ist, welche während einer Frist (dirfarunge) von drei Tagen und sechs Wochen Gelegenheit hatten, das Recht zu verkünden (dirlernen). Dieselben Lehnsleute von Borsch haben daraufhin Johann (Hans) von Sachsen und Johann (Hans) Jarmann gebeten, das Urteil zu fällen und Recht zu sprechen (dirfaren und derlernen und zu rechte ußsprechen). Johann von Sachsen und Johann Jarmann urteilen auf ihren Eid, den sie dem Abt von Fulda geleistet haben, dass nach Ausweis einer Urkunde des Johann [von Merlau], ehemals Abt von Fulda, kraft welcher Abt Johann der Huse den halben Teil des Lehens gegeben hat, nun Johann Eygenbrot dieses halbe Lehen dem Johann Korner und dessen Ehefrau Huse überlassen soll. Was Johann Eygenbrot durch die Nutzung dieses Lehens bereits eingenommen hat, soll er zur Hälfte an Johann Korner und dessen Ehefrau abgeben. Sollte Johann Eygenbrot von dem Lehen bereits etwas weiterverpfändet haben, darf er dieses ungefährdet zurücknehmen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Sachsen, Johann Jarmann
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.