Frantz Christoph von Kerßenbrock, Erbgesessen zu Wierborn, bekennt, daß er dem Grafen Casimir zur Lippe 1100 Thl. schuldig geworden ist. Er verschreibt dafür einen Ort seines zehntfreien, am Alverdißischen Wege unter der Meierschen Kampe gelegenen, Erblands, die Hehle genannt, sowie Dienstleistungen des Schlue, Selbeck, und Hans Rüter zu Wierborn. D. Wierborn 1673, am siebenzehenden Monatstagh Augusti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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