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Stadt Beckum Urkunden
1598 Februar 15
Regest: Vor dem Notar Johannes Osthoff bekennen Johan Gunnewich, Kirchspiel Beckum (Beckem), und seine Frau Anne, dem Henrich Konninckampf 12 Reichstaler schuldig zu sein, wofür sie diesem jährlich zu Ostern 1 Mudde Roggen und 1 Mudde Gerste geben wollen. Ablösevorbehalt für beide Seiten mit halbjährlicher Vorankündigung. Geschehen in Beckum im Haus des Notars. Zeugen: Niclas Claholter und Johan Mesmacher.
Abschrift, Foliobogen; Auszug aus dem Notariatsprotokoll durch den Notar Henrich Freye. Darunter Vermerk, dass 1616 März 7 Henrich Koninckamp und Egbert, jetziger Zeller der Gunnewichs Erbe, im Beisein von Johan Westarp, Georg Schleiff und Henrich Becker, die Kornabgabe in eine Geldabgabe von jährlich 2 Reichstaler auf Martini (November 11) umgewandelt haben. Rückseite: Inhaltsvermerk (18. Jh.); Signatur: N: 50.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 520
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.