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Bei versuchter Anstiftung zum Meineid kannte das Gericht keinerlei Gnade
Enthält: Kaufmännischer Angestellter geht mit seinem Hoisbütteler Lebensmittelgeschäft Konkurs und verkauft wegen seiner Schulden [Name maskiert] nicht abbezahlten Fernseher an einen Bekannten, worauf er wegen Unterschlagung angezeigt wird. Da er sich wiederholt dem Verfahren entzieht, dabei sogar ein Hamburger Postverwaltungsgebäude als Wohnadresse angibt und [Name maskiert] Bekannten dazu zu bewegen, nicht die Wahrheit zu sagen, wird er vom Ahrensburger Schöffengericht wegen Betrug, Unterschlagung und versuchter Anstiftung zum Meineid zu acht Monaten Gefängnis [Name maskiert] verurteilt.
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