Der Priester Peter Kolb von Ulm wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhabern des Patronatsrechts auf die Kaplanei an der Kapelle St. Katharina vor den Mauern der Stadt Ulm [abgegangenes Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14] präsentiert. Vor dem Rat legt er daher in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad Locher von Ehingen [Alb-Donau-Kreis], der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Konstanz üblichen Eid ab. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt über weltliche Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, persönlichen Verfehlungen oder Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe wird er nach Aufforderung durch den Rat freiwillig und ohne Einlegung einer Appellation auf die Kaplanei verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Konstanz oder dessen Generalvikar resignieren.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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