Wimpfen: Bischof Eckard von Worms legt die Höhe des von der Stiftskirche in Wimpfen und der ihnen inkorporierten Kirchen zu zahlenden Cathedraticums auf 6 Gulden fest und bestimmt die Zahl der Personen, die auch in deren Namen zur hl. Synode geschickt werden soll.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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