Erbeinigung der Grafen von Schaumburg und der Edelherren zur Lippe. Beide Familien sichern sich zu für den Fall, dass sie keine männliche Erben haben, zu, die Herrschaft der anderen Familie zu übernehmen. Vorhandene Rechte sollen in diesem Fall Bestand haben. Die Untertanen sollen beiden Familien huldigen. Desweiteren wird gegenseitige Unterstützung und Beistand vereinbart. Der Umgang mit der Herrschaft Sternberg muss noch geklärt werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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