Erbeinigung der Grafen von Schaumburg und der Edelherren zur Lippe.
Beide Familien sichern sich zu für den Fall, dass sie keine männliche Erben
haben, zu, die Herrschaft der anderen Familie zu übernehmen. Vorhandene
Rechte sollen in diesem Fall Bestand haben. Die Untertanen sollen beiden
Familien huldigen. Desweiteren wird gegenseitige Unterstützung und Beistand
vereinbart. Der Umgang mit der Herrschaft Sternberg muss noch geklärt
werden.