Räte und Oberamtleute der Grafschaft Heiligenberg beurkunden namens ihres Herrn, des Grafen Egon von Fürstenberg zu Heiligenberg und Werdenberg, Landgraf in [der] Baar etc., kaiserlicher Rat, Kämmerer und bestellter Oberst, auch des Schwäbischen Kreises Generaloberstleutnant, dass sich heute Anna Willoth aus dem Achtobel um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von des Grafen Leibherrschaft losgekauft hat. Also sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes und allen daran hängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, verzichten namens ihres Dienstherren auf dessen bisheriges Eigentum an ihr und die daraus resultierenden Gerechtigkeiten, Ansprüche und Forderungen und stellen ihr frei, dass sie künftig anderer Herren Schutz und Schirm "in stetten oder vf dem landt allenthalben" annehmen und "sich daselbsten enthalten vnd der leibaigenschaft halber gefahren, handlen, schaffen, thun vnd lassen mag ires gevallens", ohne von ihrer oder ihres gnädigen Herrn und dessen Erben Seite Eintrag oder Behinderung gewärtigen zu müssen. Falls die Willoth sich "vber kurz oder lange zeit" wieder in Graf Egons oder dessen Erben Territorien niederzulassen wünscht, muss sie sich gefallen lassen, "also wie andere ir excell[enzia] landt: graff: oder herrschafften inwohner vnd hindersessen gehalten [zu] werden".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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