Finanzkammer des Neckarkreises, Ludwigsburg: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 228 II
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Kreisfinanzkammern und Domänendirektion
1817-1850
Inhalt und Bewertung
Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850.
Vorbemerkung: Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850. Die Registratur der Kreisfinanzkammer Ludwigsburg wurde dem vormaligen Finanzarchiv im Juni 1878 übergeben. Das mit übergebene, ältere Repertorium (s. S.1 des vorliegenden Repertoriums) war unbrauchbar. Die Akten, 1876-80 von dem Registratur-Assistenten Braumiller äußerlich geordnet, mussten daher nach dem vorhandenen Rubriken-Verzeichnis an Ort und Stelle in oft zeitraubender Suche ermittelt werden. Da die Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten und eine eingehende Neuverzeichnung des verbleibenden Restes in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Hierbei wurden alle Akten vor 1817 ausgehoben (was bei einer späteren Neuordnung in 1818 zu verbessern ist) und zunächst unverzeichnet an anderer Stelle in der Reihenfolge der Finanzkammerrubriken aufbewahrt. Es handelt sich meist um altwürtt. Akten (Rentkammer und Kirchenrat) bis ins 17. Jahrhundert zurück und um Akten aus der Zeit König Friedrichs. Vereinzelt sind in das vorliegende Verzeichnis auch Akten aus den Kameralamts-Registraturen eingetragen, die durch die Verwaltung des Finanzarchivs in den Jahren 1900-1923 in die Finanzkammer-Akten eingereiht worden waren (geschehen 1950-52 Gr.). Diese Akten sind gelegentlich der Neuverzeichnung der Kameralämter wieder auszuheben und bei diesen zu verzeichnen. Weitere Akten der Finanzkammer Ludwigsburg sind im Repertorium der Domänendirektion verzeichnet, von der sie 1904 dem Finanzarchiv übergeben wurden. Diese Akten sind bei Gelegenheit in das vorliegende Repertorium zu übertragen. Ludwigsburg, 23. Juni 1937
Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850.
Vorbemerkung: Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850. Die Registratur der Kreisfinanzkammer Ludwigsburg wurde dem vormaligen Finanzarchiv im Juni 1878 übergeben. Das mit übergebene, ältere Repertorium (s. S.1 des vorliegenden Repertoriums) war unbrauchbar. Die Akten, 1876-80 von dem Registratur-Assistenten Braumiller äußerlich geordnet, mussten daher nach dem vorhandenen Rubriken-Verzeichnis an Ort und Stelle in oft zeitraubender Suche ermittelt werden. Da die Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten und eine eingehende Neuverzeichnung des verbleibenden Restes in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Hierbei wurden alle Akten vor 1817 ausgehoben (was bei einer späteren Neuordnung in 1818 zu verbessern ist) und zunächst unverzeichnet an anderer Stelle in der Reihenfolge der Finanzkammerrubriken aufbewahrt. Es handelt sich meist um altwürtt. Akten (Rentkammer und Kirchenrat) bis ins 17. Jahrhundert zurück und um Akten aus der Zeit König Friedrichs. Vereinzelt sind in das vorliegende Verzeichnis auch Akten aus den Kameralamts-Registraturen eingetragen, die durch die Verwaltung des Finanzarchivs in den Jahren 1900-1923 in die Finanzkammer-Akten eingereiht worden waren (geschehen 1950-52 Gr.). Diese Akten sind gelegentlich der Neuverzeichnung der Kameralämter wieder auszuheben und bei diesen zu verzeichnen. Weitere Akten der Finanzkammer Ludwigsburg sind im Repertorium der Domänendirektion verzeichnet, von der sie 1904 dem Finanzarchiv übergeben wurden. Diese Akten sind bei Gelegenheit in das vorliegende Repertorium zu übertragen. Ludwigsburg, 23. Juni 1937
2668 Büschel (130,4 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ