Finanzkammer des Neckarkreises, Ludwigsburg: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 228 II
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Kreisfinanzkammern und Domänendirektion
1817-1850
Inhalt und Bewertung
Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850.
Vorbemerkung: Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850. Die Registratur der Kreisfinanzkammer Ludwigsburg wurde dem vormaligen Finanzarchiv im Juni 1878 übergeben. Das mit übergebene, ältere Repertorium (s. S.1 des vorliegenden Repertoriums) war unbrauchbar. Die Akten, 1876-80 von dem Registratur-Assistenten Braumiller äußerlich geordnet, mussten daher nach dem vorhandenen Rubriken-Verzeichnis an Ort und Stelle in oft zeitraubender Suche ermittelt werden. Da die Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten und eine eingehende Neuverzeichnung des verbleibenden Restes in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Hierbei wurden alle Akten vor 1817 ausgehoben (was bei einer späteren Neuordnung in 1818 zu verbessern ist) und zunächst unverzeichnet an anderer Stelle in der Reihenfolge der Finanzkammerrubriken aufbewahrt. Es handelt sich meist um altwürtt. Akten (Rentkammer und Kirchenrat) bis ins 17. Jahrhundert zurück und um Akten aus der Zeit König Friedrichs. Vereinzelt sind in das vorliegende Verzeichnis auch Akten aus den Kameralamts-Registraturen eingetragen, die durch die Verwaltung des Finanzarchivs in den Jahren 1900-1923 in die Finanzkammer-Akten eingereiht worden waren (geschehen 1950-52 Gr.). Diese Akten sind gelegentlich der Neuverzeichnung der Kameralämter wieder auszuheben und bei diesen zu verzeichnen. Weitere Akten der Finanzkammer Ludwigsburg sind im Repertorium der Domänendirektion verzeichnet, von der sie 1904 dem Finanzarchiv übergeben wurden. Diese Akten sind bei Gelegenheit in das vorliegende Repertorium zu übertragen. Ludwigsburg, 23. Juni 1937
Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850.
Vorbemerkung: Die Finanzkammer der vier Kreise wurden durch kgl. Verordnung vom 18. Nov. 1817 errichtet und nahmen am 2. Jan. 1818 ihre Geschäfte auf. Ihre Aufhebung erfolgte durch kgl. Verordnung vom 21. Nov. 1849 mit Wirkung vom 1. Mai 1850. Die Registratur der Kreisfinanzkammer Ludwigsburg wurde dem vormaligen Finanzarchiv im Juni 1878 übergeben. Das mit übergebene, ältere Repertorium (s. S.1 des vorliegenden Repertoriums) war unbrauchbar. Die Akten, 1876-80 von dem Registratur-Assistenten Braumiller äußerlich geordnet, mussten daher nach dem vorhandenen Rubriken-Verzeichnis an Ort und Stelle in oft zeitraubender Suche ermittelt werden. Da die Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten und eine eingehende Neuverzeichnung des verbleibenden Restes in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Hierbei wurden alle Akten vor 1817 ausgehoben (was bei einer späteren Neuordnung in 1818 zu verbessern ist) und zunächst unverzeichnet an anderer Stelle in der Reihenfolge der Finanzkammerrubriken aufbewahrt. Es handelt sich meist um altwürtt. Akten (Rentkammer und Kirchenrat) bis ins 17. Jahrhundert zurück und um Akten aus der Zeit König Friedrichs. Vereinzelt sind in das vorliegende Verzeichnis auch Akten aus den Kameralamts-Registraturen eingetragen, die durch die Verwaltung des Finanzarchivs in den Jahren 1900-1923 in die Finanzkammer-Akten eingereiht worden waren (geschehen 1950-52 Gr.). Diese Akten sind gelegentlich der Neuverzeichnung der Kameralämter wieder auszuheben und bei diesen zu verzeichnen. Weitere Akten der Finanzkammer Ludwigsburg sind im Repertorium der Domänendirektion verzeichnet, von der sie 1904 dem Finanzarchiv übergeben wurden. Diese Akten sind bei Gelegenheit in das vorliegende Repertorium zu übertragen. Ludwigsburg, 23. Juni 1937
2668 Büschel (130,4 lfd. m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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