Fabricius Bischof von Macerata und Tolentino päpstlicher Nuntius für die Rheingegenden verschiebt auf Bitten der Präsenz des Domstiftes zu Mainz und der Karthause daselbst den Termin des Verhörs derselben in Sachen contra Johann Adolf Freiherr Wolf Metternich zur Gracht betreffend die Exemption der Güter derselben zu Weilbach, gehörig zum sogenannten Gute Hackstein, auf 30 Tage und verlangt, daß dafür der erwähnte Freiherr in keiner Weise bis dahin belästigt werde.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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