Nikolaus II. von Werle und Johann II. von Werle-Güstrow verbünden sich mit dem Fürsten Witzlaw III. von Rügen, Herzog Erich I. von Sachsen-Lauenburg, Graf Nikolaus I.von Schwerin, Fürst Heinrich II. von Mecklenburg, Graf Gerhard II. von Holstein-Plön, Graf Johann III. von Holstein-Plön und Graf Heinrich III. von Schwerin gegen jedermann und treffen Bestimmungen über Hilfeleistung, Teilung der Gefangenen der eroberten Schlösser u.s.w.. Schiedsrichter in etwaigen Streitigkeiten der Verbündeten soll der Fürst von Rügen und Heinrich von Mecklenburg sein, die Herzöge Otto I. von Pommern-Stettin, Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast und Graf Adolf VI. von Holstein-Pinneberg dürfen dem Bunde beitreten, dessen Oberherr Erik VI. Menved, König von Dänemark, sein soll. d.d. Grewesmolen dusent jar drihundert jar an deme verteijnden des midwekens na den twelften.
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Nikolaus II. von Werle und Johann II. von Werle-Güstrow verbünden sich mit dem Fürsten Witzlaw III. von Rügen, Herzog Erich I. von Sachsen-Lauenburg, Graf Nikolaus I.von Schwerin, Fürst Heinrich II. von Mecklenburg, Graf Gerhard II. von Holstein-Plön, Graf Johann III. von Holstein-Plön und Graf Heinrich III. von Schwerin gegen jedermann und treffen Bestimmungen über Hilfeleistung, Teilung der Gefangenen der eroberten Schlösser u.s.w.. Schiedsrichter in etwaigen Streitigkeiten der Verbündeten soll der Fürst von Rügen und Heinrich von Mecklenburg sein, die Herzöge Otto I. von Pommern-Stettin, Wartislaw IV. von Pommern-Wolgast und Graf Adolf VI. von Holstein-Pinneberg dürfen dem Bunde beitreten, dessen Oberherr Erik VI. Menved, König von Dänemark, sein soll. d.d. Grewesmolen dusent jar drihundert jar an deme verteijnden des midwekens na den twelften.
LASH, Urk.-Abt. 210 Nr. 45
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg
Urk.-Abt. 210 Lauenburgische Regierung zu Ratzeburg: Herzogtum Lauenburg >> 1 Urkunden
1314
Enthält: Ausfertigung, Pergament, mit den beiden angehängten Siegeln
Verzeichnung
1314 Januar 9 Grevesmühlen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:02 MEZ