Heymbroit und Heinrich von Bouneburg, gen. von Honstein, Gevettern, erklären sich damit einverstanden, daß die vom Augustinerkloster zu Eschewege ...
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Urk. 21, 200
Urk. 21, A II Eschwege, Augustinerkloster
Urk. 21 Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II]
Augustinerkloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1500-1524
1500 April 27
Ausfert. auf Perg. mit 2 ziemlich gut erhalt. Siegeln. Rückw. gleichzeitiges Rubrum (Littera consensus domicellorum de Boneborgk super signatura ligneti in Hayn cum lapidibus) und die Signatur F 22.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Uff montag nach deme sontage ,Quasimodogeniti'.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heymbroit und Heinrich von Bouneburg, gen. von Honstein, Gevettern, erklären sich damit einverstanden, daß die vom Augustinerkloster zu Eschewege besessenen, unten genannten 'gemoßen', 'geholtze und gebirge' in weiterem Umfang als früher mit Malsteinen abgegrenzt worden sind. Dafür sollen die Augustiner um so eifriger den Stiftungen der Bouneburg nachkommen. Bei der Vermessung (vorzeichnunge) und Abgrenzung mit Steinen waren die Aussteller persönlich zugegen, ferner ihre 'undirthanen' und Freunde Ernst Schilderoth, Priester, Hans Lobir der junge, Hans Ruthir und Henchen Weydeman; die Steine haben Henckel Kobolt und Peter am Ende gesetzt. Diese Vermessung erstreckte sich auf folgende Gehölze und 'gemosße' 'zu deme Hayne' vor dem Berge, gen. der Hundesrucke, welche die Smalstige von den Voreltern der Bouneburg und ihnen selbst zu Lehen tragen und welche die Smalstige wieder gegen Erbzins ausgetan haben, so daß sie schließlich durch Kauf und Tausch an das Kloster gekommen sind: 1. Der Monicheberg laut dem Lehenbrief um 5 ß h. und 1 Michelshuhn Erbzins. 2. 'Eine gemaißen', gen. der Hartdrotisberg um 15 h. Erbzins. 3. Eine 'gemosße', gekauft von Tytzell vom Hayne und 'gelengede', die von der Gemeinde vom Hayne, gen. der Leymbach, an neben dem Wege zur rechten Hand hinauf gehen bis in die Teile um 6 h. Erbzins. 4. Eine 'gemosßen', welche Jorge Kouffman und Caspar Herwig gehabt und gegen den 'Graneburgir berg' vertauscht haben, auch daselbst zwischen den gen. 'gemosßen' und Symon Smedes Kindern 'gemosßen', ebenfalls von der gen. Gemeine bis an die Telle um 1 ß h. Erbzins. Den Zins von Jorg Kouffman und Caspar Herwig haben die Aussteller behalten. 5. Ein 'ort' oder 'gemaisße' Holz an dem Eckewege über dem Graneburger Berge, stoßend an der Augustiner Holz - es gehörte vordem den Ebirharde und dann den Node - um 6 h. Erbzins. 6. Ein 'ort' Holz über den vorgen. 'gemaißen', stoßend oben an den Oreyn und 'nach mittage' an den Eckeweg um 3 h. Zins, das von den Rurschyden herkommt und das die Augustiner von Kener und Sonne eingetauscht haben. Sollten die Smalstige ohne leibliche Lehenserben aussterben, dann sollen die vorgen. Erbzinse an die Aussteller als die Oberherrn (ubirherren) zurückfallen. Außerdem haben die Augustiner noch einen Berg und ein Gehölz gen. 'das Heilgenholtz' inne, wovon sie s. Jorgen und der Kirche zum Hayne 5 Groschen Zins zahlen müssen; dieser Berg stößt an ihr Gehölz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller zugleich für Ernst Smalstig 'itz der jungir', der selbst seine Zustimmung gegeben und nun auch die Aussteller um ihre Zustimmung und um Besiegelung auch in seinem Namen gebeten hat.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 720.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heymbroit und Heinrich von Bouneburg, gen. von Honstein, Gevettern, erklären sich damit einverstanden, daß die vom Augustinerkloster zu Eschewege besessenen, unten genannten 'gemoßen', 'geholtze und gebirge' in weiterem Umfang als früher mit Malsteinen abgegrenzt worden sind. Dafür sollen die Augustiner um so eifriger den Stiftungen der Bouneburg nachkommen. Bei der Vermessung (vorzeichnunge) und Abgrenzung mit Steinen waren die Aussteller persönlich zugegen, ferner ihre 'undirthanen' und Freunde Ernst Schilderoth, Priester, Hans Lobir der junge, Hans Ruthir und Henchen Weydeman; die Steine haben Henckel Kobolt und Peter am Ende gesetzt. Diese Vermessung erstreckte sich auf folgende Gehölze und 'gemosße' 'zu deme Hayne' vor dem Berge, gen. der Hundesrucke, welche die Smalstige von den Voreltern der Bouneburg und ihnen selbst zu Lehen tragen und welche die Smalstige wieder gegen Erbzins ausgetan haben, so daß sie schließlich durch Kauf und Tausch an das Kloster gekommen sind: 1. Der Monicheberg laut dem Lehenbrief um 5 ß h. und 1 Michelshuhn Erbzins. 2. 'Eine gemaißen', gen. der Hartdrotisberg um 15 h. Erbzins. 3. Eine 'gemosße', gekauft von Tytzell vom Hayne und 'gelengede', die von der Gemeinde vom Hayne, gen. der Leymbach, an neben dem Wege zur rechten Hand hinauf gehen bis in die Teile um 6 h. Erbzins. 4. Eine 'gemosßen', welche Jorge Kouffman und Caspar Herwig gehabt und gegen den 'Graneburgir berg' vertauscht haben, auch daselbst zwischen den gen. 'gemosßen' und Symon Smedes Kindern 'gemosßen', ebenfalls von der gen. Gemeine bis an die Telle um 1 ß h. Erbzins. Den Zins von Jorg Kouffman und Caspar Herwig haben die Aussteller behalten. 5. Ein 'ort' oder 'gemaisße' Holz an dem Eckewege über dem Graneburger Berge, stoßend an der Augustiner Holz - es gehörte vordem den Ebirharde und dann den Node - um 6 h. Erbzins. 6. Ein 'ort' Holz über den vorgen. 'gemaißen', stoßend oben an den Oreyn und 'nach mittage' an den Eckeweg um 3 h. Zins, das von den Rurschyden herkommt und das die Augustiner von Kener und Sonne eingetauscht haben. Sollten die Smalstige ohne leibliche Lehenserben aussterben, dann sollen die vorgen. Erbzinse an die Aussteller als die Oberherrn (ubirherren) zurückfallen. Außerdem haben die Augustiner noch einen Berg und ein Gehölz gen. 'das Heilgenholtz' inne, wovon sie s. Jorgen und der Kirche zum Hayne 5 Groschen Zins zahlen müssen; dieser Berg stößt an ihr Gehölz.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Aussteller zugleich für Ernst Smalstig 'itz der jungir', der selbst seine Zustimmung gegeben und nun auch die Aussteller um ihre Zustimmung und um Besiegelung auch in seinem Namen gebeten hat.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 720.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ