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Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden
Stadt Beckum Urkunden
1575 Februar 21
Regest: Vor den Bürgermeistern Johan Mutell und Bernt Wibbert und dem Rat der Stadt Beckum (Beckem) erscheinen Walter von Staden, Adam Grothauß, beide Bürgermeister zu Ahlen (Alen), Adam Crede, seine Frau Anna und Henrich Vodersack, Bürger zu Beckum, und verkaufen an Andreas Kothen zu Beckum an Stelle seines Bruders David Kothen ein Haus und Hof mit dem kleinen Haus zwischen dem Kirchhof und dem Haus des Vikars Johan Guttyt. Ankündigung des Stadtsiegels.
1) Ausfertigung, Pergament 38 x 19 cm, die Urkunde ist durch Wasser in der rechten unteren Hälfte stark beschädigt, Textverluste; anhängendes Stadtsekret. Rückseite: Signaturen:
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 391
2) Abschrift.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum A 35, Bl. 28' 30
3) Abschrift.
LAV NRW W, Fürstbistum Münster, Hofkammer XII i 3, Bl. 31
Urkunden
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Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.